Brake – Das St. Bernhard-Hospital hat seinen Krankenhausbetrieb beendet. Eine medizinische Anlaufstelle bleibt am bisherigen Standort jedoch zunächst bestehen: Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, kurz KVN, bestätigt auf Anfrage der Braker Zeitung, dass die Bereitschaftsdienstpraxis auch nach dem 14. August weiterbetrieben wird.
Die Praxis befindet sich weiterhin im Gebäude an der Claußenstraße 3. Geöffnet ist sie mittwochs und freitags jeweils von 19 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 12 Uhr und von 16 bis 18 Uhr.
116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst bei akuten Beschwerden
Für Patienten mit akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden ändert sich nach Angaben der KVN zunächst nichts Grundsätzliches: Während der Öffnungszeiten kann die Bereitschaftsdienstpraxis aufgesucht werden. Außerhalb der regulären Praxiszeiten steht außerdem die 116117 zur Verfügung. Bei lebensbedrohlichen Notfällen bleibt die 112 die richtige Nummer.
Über die 116117 erfolgt zunächst eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung. Wird eine zeitnahe Behandlung als notwendig angesehen und erscheint eine direkte Weiterleitung in eine Bereitschaftsdienstpraxis nicht passend, setzt die KVN seit ihrer Reform des Bereitschaftsdienstes auf Telemedizin. Nach KVN-Angaben soll dann innerhalb von maximal 30 Minuten ein ärztlicher Kontakt per Telefon oder Video erfolgen.
Die Teleärzte können nach Angaben der KVN auch elektronische Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Ist ein Hausbesuch erforderlich, wird der medizinische Fahrdienst eingeschaltet. Die KVN berichtet, dass rund 80 Prozent der entsprechend gesteuerten Kontakte telemedizinisch abgeschlossen werden können.
Die Braker Praxis wird nur wenig genutzt
Für den Standort Brake nennt die KVN allerdings einen Punkt, der für die weitere Entwicklung entscheidend werden könnte: Die Auslastung sei „sehr verhalten“. Im Vergleich zu anderen Standorten in Niedersachsen gebe es durchschnittlich nur wenige Patientenkontakte pro Schicht. Auch gegenüber den Vorjahren seien die Patientenzahlen rückläufig.
Konkrete absolute Patientenzahlen nannte die KVN in ihrer Antwort an die Braker Zeitung nicht. Als eine mögliche Erklärung verweist sie auf die seit 2025 neu strukturierte Versorgung mit vorgeschalteter Ersteinschätzung und Telemedizin.
Mit der Notaufnahme fällt die bisherige Standortlogik weg
Gleichzeitig entsteht nach der Krankenhausschließung eine strukturelle Frage. Die KVN weist selbst darauf hin, dass Bereitschaftsdienstpraxen nach ihrer Bereitschaftsdienstverordnung grundsätzlich in oder an Krankenhäusern betrieben werden, die über eine entsprechende Notfallversorgung verfügen. Genau diese Krankenhausstruktur besteht am St. Bernhard-Standort nach dem Ende des stationären Betriebs nicht mehr.
Die KVN hält die Praxis in Brake dennoch zunächst offen und befindet sich nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der bisherigen Krankenhausgeschäftsführung und weiteren Beteiligten. Zur langfristigen Perspektive legt sie sich nicht fest: Wie sich die Zukunft der Bereitschaftsdienstpraxis entwickeln werde, bleibe abzuwarten.
Auch auf Bundesebene ist die Notfallversorgung derzeit Gegenstand einer Reform. Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Verknüpfung von 116117, Telemedizin, Rettungsleitstellen, Notdienstpraxen und Krankenhaus-Notaufnahmen vor. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft; im Bundestag fand im Juli die erste Lesung statt.
Was für Patienten in Brake jetzt gilt
Für den Alltag ist die Lage damit zunächst eindeutig: Die Bereitschaftsdienstpraxis bleibt am bisherigen Standort und zu den bisherigen Zeiten erreichbar. Bei akuten Beschwerden außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten kann die 116117 genutzt werden. Die KVN entscheidet nach der Ersteinschätzung, ob eine telemedizinische Behandlung, ein Besuch der Bereitschaftsdienstpraxis oder gegebenenfalls ein Hausbesuch sinnvoll ist.
Offen bleibt dagegen, ob die Bereitschaftsdienstpraxis dauerhaft an einem Standort ohne eigenen Krankenhaus-Notaufnahmebetrieb bestehen kann. Die KVN hat den Weiterbetrieb bestätigt, verbindet ihn aber ausdrücklich nicht mit einer dauerhaften Bestandsgarantie.
Einordnung der Redaktion
Für Brake ist die Bestätigung des Weiterbetriebs zunächst eine konkrete Antwort auf eine wichtige praktische Frage nach der Krankenhausschließung. Sie darf aber nicht mit einer vollständigen Notfallversorgung durch ein Krankenhaus verwechselt werden. Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Krankenhaus-Notaufnahme erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Die Braker Zeitung wird deshalb getrennt weiterverfolgen, wie sich die Bereitschaftsdienstpraxis entwickelt und wie der Rettungsdienst seit dem Wegfall des St. Bernhard-Hospitals mit stationären Notfallpatienten verfährt.