Deutschland. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat die Zielmarke selbst gesetzt. In der Regierungsbefragung des Bundestages am 5. Juni 2024 sagte er, Deutschland müsse bis 2029 „kriegstüchtig“ sein. Als zentrale Bereiche nannte er Personal, Material und Finanzen. Die politische Begründung lautet Abschreckung: Verteidigungsfähigkeit soll verhindern, dass es zum Krieg kommt.
Doch spätestens beim Wort Personal wird aus einer sicherheitspolitischen Formel eine sehr konkrete gesellschaftliche Frage: Wer soll im Ernstfall tatsächlich dienen, kämpfen und das persönliche Risiko tragen?
Verteidigungsministerium: 345.000 sind nur der Friedensumfang
Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf Nachfrage der Braker Zeitung den entscheidenden Punkt präzisiert: Der Aufwuchskorridor nach § 91 Soldatengesetz beschreibt den „Friedensumfang“ der aktiven Truppe und der beorderten Reservisten. Für 2029 nennt das Gesetz 198.000 bis 205.000 aktive Soldaten sowie 120.000 bis 140.000 Reservisten. Zusammen sind das 318.000 bis 345.000 militärische Kräfte.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall richtet sich der Personalumfang nach Angaben des Ministeriums dagegen nach den tatsächlichen Bedarfen der Landes- und Bündnisverteidigung. Eine konkrete öffentliche Zahl dafür nannte das BMVg auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht. Die 345.000 sind damit keine bezifferte Obergrenze für den Ernstfall.
Zur Sonderregel für Mandatsträger erklärte das Ministerium, § 12 Absatz 3 Wehrpflichtgesetz solle die Funktionsfähigkeit der Parlamente auch in Krise und Krieg schützen. Einen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht das BMVg nicht.
Die Braker Zeitung schreibt die Mitglieder des Bundestages individuell an. Gefragt wird nach persönlicher Dienstbereitschaft, der Mandatsregel im Wehrpflichtgesetz und dem eigenen Maßstab im Verteidigungsfall. Erste Rückmeldungen liegen vor.
Zum laufenden Dossier ↗Eine Frage aus der Ukraine
Den Anstoß für diese Recherche geben zwei aktuelle Beiträge des Schweizer Nachrichtenportals 20 Minuten. Die Reporterin Ann Guenter traf in der Ukraine zwei Männer, die ihre Einheiten unerlaubt verlassen hatten. Sie berichteten unter anderem von fehlenden Rotationen, mangelhafter Versorgung und Überlastung. 20 Minuten weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die individuellen Frontberichte nicht vollständig unabhängig überprüfen ließen.
Einer der Männer machte daraus eine gesellschaftliche Frage: Wer kämpft tatsächlich, und wie wird die persönliche Last verteilt? Einen Tag später griff 20 Minuten diese Debatte im Interview mit dem Kiewer Bürgermeister Vitali Klitschko auf und bezog dabei auch dessen Familie ein. Diesen Familienbezug übernimmt die Braker Zeitung für die deutsche Recherche nicht. Hier geht es ausschließlich um die persönliche Dienstbereitschaft und den politischen Maßstab der Mandatsträger selbst.
Interview mit Vitali Klitschko
20 Minuten thematisiert im Interview die Verteilung persönlicher Lasten im Krieg und bezieht dabei auch die Familie des Kiewer Bürgermeisters ein. Die Braker Zeitung verlinkt den Originalbeitrag als Ausgangspunkt der Debatte, übernimmt den Familienbezug aber nicht in den eigenen Fragenkatalog.
Video und Interview bei 20 Minuten ansehen ↗ Die Braker Zeitung hat 20 Minuten um Erlaubnis gebeten, den Original-Videoplayer direkt einzubetten. Das Video wird nicht selbst gehostet.Deutschland ist nicht die Ukraine, und aus den ukrainischen Erfahrungen lässt sich nicht ableiten, wie sich Menschen in Deutschland in einem Verteidigungsfall verhalten würden. Die dahinterliegende Frage ist trotzdem legitim: Wenn Politik mehr Wehrbereitschaft verlangt, wie wird die personelle Last verteilt?
Deutschland baut einen Personalpool auf
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Wehrdienst. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten 18-jährige Männer und Frauen einen Fragebogen zur Eignung und Motivation; Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist die Antwort freiwillig. Die Bundeswehr soll bis 2035 auf 260.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 200.000 Reservisten anwachsen.
Der Dienst setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Das Wehrpflichtgesetz enthält jedoch eine Bedarfswehrpflicht: Wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht, kann der Bundestag ihre Einsetzung durch Gesetz beschließen. Übersteigt die Zahl geeigneter Wehrpflichtiger den Bedarf, kann nach Ausschöpfung anderer Maßnahmen sogar ein gesetzlich näher zu regelndes Zufallsverfahren vorgesehen werden.
630 Abgeordnete und eine besondere Mandatsregel
Der 21. Deutsche Bundestag umfasst 630 Abgeordnete. Gerade deshalb lohnt ein Blick in § 12 Absatz 3 Wehrpflichtgesetz. Dort heißt es für einen Wehrpflichtigen, der ein Mandat im Bundestag, in einem Landtag oder im Europäischen Parlament angenommen hat: Für die Dauer des Mandats kann er nur auf eigenen Antrag einberufen werden.
Für den Spannungs- oder Verteidigungsfall hebt § 48 verschiedene Zurückstellungen ausdrücklich auf. Genannt werden unter anderem § 12 Absatz 2, 4, 5 und 7. Absatz 3, also die Mandatsregel, wird dort nicht genannt. Nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut bleibt diese besondere Regel damit bestehen.
Das bedeutet nicht, dass Bundestagsabgeordnete generell vom militärischen Dienst ausgeschlossen wären oder niemand von ihnen freiwillig dienen würde. Die Regel betrifft zudem nur Personen, die überhaupt unter die Wehrpflicht fallen und dienstfähig sind. Sie wirft aber eine konkrete Frage auf: Warum soll während eines Mandats die Einberufung von der eigenen Antragstellung abhängen?
Die persönliche Konsequenz politischer Forderungen
Die Debatte sollte nicht darauf verkürzt werden, einzelnen Politikern Kriegsabsichten zu unterstellen. „Kriegstüchtigkeit“ wird von der Bundesregierung ausdrücklich mit Abschreckung und Landes- und Bündnisverteidigung begründet. Ebenso wenig lässt sich pauschal behaupten, niemand in Deutschland würde freiwillig dienen.
Umso wichtiger ist eine überprüfbare Frage an diejenigen, die über Personalziele, Verteidigungshaushalte und eine mögliche Bedarfswehrpflicht entscheiden: Welche Konsequenz würden sie für sich selbst ziehen?
- Würden Sie sich im Spannungs- oder Verteidigungsfall persönlich zum militärischen Dienst zur Verfügung stellen, sofern Sie gesundheitlich und altersmäßig dazu geeignet wären?
- Halten Sie es für richtig, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages nach § 12 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz während ihres Mandats nur auf eigenen Antrag einberufen werden können?
- Sollten für Bundestagsabgeordnete im Spannungs- oder Verteidigungsfall hinsichtlich einer Einberufung grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie für andere Wehrpflichtige?
- Soweit Sie persönlich eine höhere Wehr- und Verteidigungsbereitschaft der Bevölkerung für erforderlich halten: Würden Sie diesen Maßstab auch auf sich selbst anwenden?
Die vierte Frage richtet sich ausschließlich an den jeweiligen Abgeordneten selbst. Private Angaben zu Angehörigen sind nicht Gegenstand der Recherche.
Die Braker Zeitung fragt nach
Aus dieser Grundfrage ist inzwischen eine Befragung des gesamten Bundestages entstanden. Die Braker Zeitung richtet vier identische Fragen individuell an alle 630 Abgeordneten. Parallel wurden das Bundesministerium der Verteidigung und die Fraktionen zu den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen angefragt.
Die Antworten werden im eigenständigen Dossier „630 Abgeordnete. Vier Fragen.“ fortlaufend dokumentiert. Teilantworten, Zwischenbescheide, ausdrückliche Ablehnungen einer Stellungnahme und nach Fristablauf ausbleibende Antworten werden getrennt ausgewiesen.