Deutschland - 131.595. 168.775. 200.095. 292.020. 332.524.
Fünf Jahre, fünf Schritte nach oben. Wer hier noch nach dem Trend sucht, braucht keinen Taschenrechner. 2025 wurden in Deutschland 332.524 Menschen eingebürgert. Neuer Höchststand seit Einführung der Statistik im Jahr 2000. Gegenüber 2021: mehr als zweieinhalbmal so viele.
BILD titelte bereits im September 2025: „Deutsche Pässe für fast alle!“ Damals ging es um auffallend wenige Ablehnungen in Berlin, Hamburg und München. Inzwischen liegt die bundesweite Verfahrenserledigungsstatistik für 2025 auf dem Tisch. Und die macht die Zeile nicht gerade leiser.
Neun von zehn. Das Nein bleibt am Rand.
371.100 Einbürgerungsverfahren wurden 2025 abgeschlossen. Rund 90 Prozent endeten mit einer Einbürgerung. Etwa drei Prozent wurden abgelehnt, fünf Prozent zurückgenommen, rund drei Prozent auf andere Weise beendet.
Das ist keine Stimmung und kein Kommentar. Das ist die amtliche Statistik. Das Nein zum deutschen Pass steht darin am Rand.
Die Großstädte liefern die Nahaufnahme dazu: Berlin meldete im ersten Halbjahr 2025 bei 20.734 entschiedenen Verfahren 674 Ablehnungen. Hamburg kam auf 5.730 Einbürgerungen und 14 Ablehnungen. München auf 3.815 positive Entscheidungen und zehn Ablehnungen. Die Kategorien sind nicht in jeder Stadt deckungsgleich. Der Befund schon: Ablehnungen sind selten.
Die Rechnung: 332.524 Einbürgerungen. 371.100 erledigte Verfahren. Rund 90 Prozent mit Einbürgerung. Rund drei Prozent abgelehnt. Mehr deutsche Staatsangehörigkeiten in einem Jahr gab es seit Beginn der Statistik nicht.
2014: Der Pass hatte einen längeren Anlauf
Auf TikTok hält ein Nutzer diesen Zahlen seinen eigenen Weg aus dem Jahr 2014 entgegen. Acht Jahre Aufenthalt, abgeschlossenes Studium, Arbeit und zwei Jahre Sozialabgaben, so beschreibt er die Stationen bis zum deutschen Pass.
Seine Erinnerung ist Biografie, kein Gesetzblatt. Die acht Jahre passen zur damaligen Rechtslage: Für die reguläre Anspruchseinbürgerung waren grundsätzlich acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich.
Studium und 24 Monate Rentenbeiträge waren dagegen keine allgemeine Eintrittskarte zur Einbürgerung. Sie passen zu einem anderen Baustein seines Aufenthaltswegs: Der damalige § 18b Aufenthaltsgesetz eröffnete Absolventen deutscher Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis. Dazu gehörten unter anderem ein abgeschlossenes Studium, entsprechende Beschäftigung und mindestens 24 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Biografie und Einbürgerungsrecht sind also nicht dasselbe. Der entscheidende Schnitt bleibt trotzdem stehen: 2014 waren regulär acht Jahre nötig. Heute sind es fünf.
Turbo raus. Verkürzung bleibt.
2024 wurde die reguläre Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre gekürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen waren zeitweise sogar drei Jahre möglich. Diese Dreijahresregel wurde zum 30. Oktober 2025 wieder gestrichen.
Eine Einbürgerung nach drei Jahren ist Geschichte. Drei Jahre weniger regulärer Mindestaufenthalt nicht. Die Fünf-Jahres-Regel blieb.
§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz ist dabei eindeutig: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist auf Antrag einzubürgern. Kein politischer Gefallen, kein Daumen hoch oder runter aus dem Bauch. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem geklärte Identität, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts.
Der Rechtsanspruch erklärt das Müssen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Er erklärt nicht die 90-Prozent-Quote davor. Der Rechtsanspruch ist kein Radiergummi für die Statistik.
Der Stempel sagt Ja. Die Statistik sagt nicht, wie scharf vorher geprüft wurde.
Berlin setzt vor die Antragstellung einen digitalen Quick-Check. Er soll Interessenten eine erste Orientierung geben, ob die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind. Eine amtliche Prüfung ist er ausdrücklich nicht.
Wie viele Menschen nach diesem Selbstcheck gar keinen Antrag stellen, weist die Bundesstatistik nicht aus. Sie zählt auch nicht, wie tief im einzelnen Verfahren Identität, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Verfassungstreue oder vorgelegte Nachweise geprüft, nachgefordert oder beanstandet wurden. Sie zählt das Ende.
Und das Ende sieht 2025 so aus: 332.524 Einbürgerungen. Rund 90 Prozent der abgeschlossenen Verfahren mit deutschem Pass. Rund drei Prozent mit Ablehnung. Acht Jahre wurden fünf.
Das ist kein Beweis dafür, dass Behörden pauschal durchwinken. Es ist aber ebenso wenig ein Freispruch für die Prüfungspraxis. Wer wissen will, was zwischen Antrag und Urkunde tatsächlich passiert, muss genau dort hinsehen.
Die Statistik zählt die Pässe. Sie zählt nicht den zweiten Blick. Und genau da hört das La-la-la auf.
