Freiwillige Unterstützung
Unterstützungsbedingungen.
Bedingungen für freiwillige Unterstützungsbeiträge an die Braker Zeitung. Keine Paywall, kein kostenpflichtiges Nachrichtenabonnement. Einmalige oder freiwillige monatliche Unterstützung ohne redaktionelle Gegenleistung.
1. Worum es auf dieser Seite geht
Die Braker Zeitung stellt ihre redaktionellen Inhalte derzeit kostenlos bereit. Es gibt keine Paywall, kein kostenpflichtiges Nachrichtenabonnement und keinen Online-Shop der Braker Zeitung. Freiwillige monatliche Förderbeiträge sind möglich, ohne dass dadurch ein Anspruch auf besondere Inhalte entsteht.
Auch Leserbriefe, Hinweise an die Redaktion und sonstige redaktionelle Kontaktmöglichkeiten sind unentgeltlich. Diese Bedingungen regeln deshalb ausschließlich freiwillige Unterstützungsbeiträge.
2. Betreiber
Betreiber der Braker Zeitung und Empfänger freiwilliger Unterstützungsbeiträge ist der im Impressum bezeichnete Anbieter. Die jeweils aktuellen Anbieter- und Kontaktdaten sind unter Impressum abrufbar.
Verantwortlich: Dieter Voß
c/o Imprego
Golzwarder Straße 28
26919 Brake (Unterweser)
Deutschland
3. Freiwillige Unterstützungsbeiträge
Unterstützungsbeiträge dienen ausschließlich der freiwilligen Unterstützung der journalistischen Arbeit der Braker Zeitung. Die Höhe des Beitrags wird vom Unterstützer selbst gewählt oder aus den auf der Unterstützungsseite angebotenen Beträgen ausgewählt.
Durch eine Unterstützung entstehen insbesondere keine Ansprüche auf Werbung, Anzeigen, Veröffentlichungen, redaktionelle Berichterstattung, bevorzugte Behandlung, Zugang zu besonderen Inhalten, Einfluss auf Themenauswahl oder Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen.
Auch ein höherer Unterstützungsbetrag begründet keine weitergehenden Rechte. Eine Zahlung von beispielsweise 15 Euro oder mehr führt daher nicht zu einem Anspruch auf Werbeleistungen oder sonstige geschäftliche Leistungen.
4. Keine Spende im steuerlichen Sinn
Soweit auf der jeweiligen Unterstützungsseite nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt es sich nicht um eine steuerbegünstigte Spende. Eine Zuwendungs- oder Spendenbescheinigung wird nicht ausgestellt.
5. Zahlungsabwicklung
Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über die auf der Unterstützungsseite angebotenen Zahlungsdienste. Der derzeit verwendete Zahlungsdienst kann dabei unter einer abweichenden Händler- oder Projektbezeichnung erscheinen, sofern der Zahlungsempfänger derselbe Betreiber ist.
Für die technische Zahlungsabwicklung können beim jeweiligen Zahlungsdienstleister eigene Bedingungen und Datenschutzinformationen gelten. Diese betreffen die Nutzung des Zahlungsdienstes und ersetzen nicht die vorliegenden Bedingungen der Braker Zeitung.
Einmalige Unterstützungen über SumUp werden nur einmal abgebucht. Daneben bietet die Braker Zeitung freiwillige monatliche Förderbeiträge über Stripe in den Stufen Lesefreund (3 Euro), Förderer (5 Euro) und Mitstreiter (10 Euro) an. Monatsbeiträge werden monatlich wiederkehrend eingezogen, bis die Unterstützung gekündigt wird. Es gibt keine Mindestlaufzeit; die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Zahlungszeitraums per E-Mail an redaktion@brakerzeitung.de möglich. Zur Zuordnung bitte die für die Stripe-Zahlung verwendete E-Mail-Adresse angeben. Wir bestätigen die Kündigung in Textform.
6. Redaktionelle Unabhängigkeit
Freiwillige Unterstützungsbeiträge und redaktionelle Entscheidungen sind strikt voneinander getrennt. Zahlungen begründen keinen Anspruch auf positive Berichterstattung, auf Unterlassung kritischer Berichterstattung oder auf sonstige redaktionelle Einflussnahme.
7. Verlinkte Angebote
Auf der Braker Zeitung können Links zu weiteren Angeboten desselben Betreibers oder zu Angeboten selbstständiger Dritter führen. Maßgeblich sind jeweils die auf der verlinkten Seite ausgewiesenen Anbieter-, Vertrags- und Datenschutzbedingungen.
Eine bloße Verlinkung begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag mit der Braker Zeitung.
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister, finden sich in der Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Für freiwillige Unterstützungsbeiträge gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 21. Oktober 2026