Rechtliches
Impressum.
Anbieterkennzeichnung, redaktionelle Verantwortung und Kontaktangaben der Braker Zeitung.
Anbieterkennzeichnung
Angaben gemäß § 5 DDG sowie redaktionelle Verantwortlichkeit gemäß § 18 Abs. 2 MStV.
handelnd unter Braker Zeitung
c/o Imprego
Golzwarder Straße 28
26919 Brake (Unterweser)
Deutschland
Kontakt
Redaktionell verantwortlich
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte:
c/o Imprego
Golzwarder Straße 28
26919 Brake (Unterweser)
Deutschland
Ordentliches Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Landesverband Niedersachsen.
Die Braker Zeitung wird als redaktioneller Rahmen unter Verantwortung des Verlegers geführt. Die redaktionelle Arbeit erfolgt unabhängig und mit klarer publizistischer Linie.
Projekt- und Redaktionszusammenhang
Die Braker Zeitung ist ein eigenständiges digitales Wochenblatt. Redaktionell verbundene Projekte sind derzeit REFLAK, Report Extra und VOSZETT. Mit WeserTrauer wird außerdem auf ein weiteres Angebot desselben Betreibers verlinkt.
Zwischen den Angeboten können Recherchen, Themen und weiterführende Beiträge gegenseitig verlinkt werden. Maßgeblich für Inhalt, Vertragspartner, Datenschutz und sonstige rechtliche Angaben sind jeweils die Angaben auf der konkret aufgerufenen Seite.
Haftung für Inhalte
Die Inhalte werden mit journalistischer Sorgfalt erstellt. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Korrekturhinweise werden geprüft.
Verlinkte Angebote
Links können zu weiteren Angeboten desselben Betreibers oder zu Angeboten selbstständiger Dritter führen. Für weitere eigene Angebote gelten die dort jeweils ausgewiesenen rechtlichen Angaben. Für Inhalte selbstständiger Drittanbieter ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen werden entsprechende Links geprüft und erforderlichenfalls entfernt.
Urheberrecht
Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Gestaltungselemente dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterveröffentlichung außerhalb gesetzlicher Schranken nur mit vorheriger Zustimmung.
Stand: 1. Oktober 2026