Elif Eralp will Regierende Bürgermeisterin werden. Die Linke ist aus der Abgeordnetenhauswahl mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen als stärkste Kraft hervorgegangen. Bis 2025 war Eralp Mitglied der Roten Hilfe.
Die Mitgliedschaft ist keine Behauptung aus sozialen Netzwerken. Sie ist dokumentiert. In Ausgaben des Berliner Abgeordnetenhandbuchs aus den Jahren 2022 und 2023 wird die Rote Hilfe unter Eralps offengelegten Mitgliedschaften genannt. In der Ausgabe vom Oktober 2025 fehlt sie. Die Berliner Linke bestätigt den Austritt im Jahr 2025.
Ihre Partei nominierte Eralp am 19. September 2025 zur Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl 2026 und ausdrücklich als Angebot für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Nach Angaben der Linken war der Austritt aus der Roten Hilfe zuvor erfolgt.
Die Erklärung endet an der entscheidenden Stelle
Die bislang öffentlich bekannte Erklärung stammt von der Berliner Linken. Eralp sei während ihres Jurastudiums in Hamburg der Roten Hilfe beigetreten, um politisch engagierte Menschen zu unterstützen, die sich juristischen Beistand nicht leisten könnten. Danach sei sie über Jahre passives Mitglied gewesen.
2025 sei sie wegen „teilweise anderer politischer Ansichten“ ausgetreten.
Und genau dort reißt die Erklärung ab.
Welche politischen Ansichten?
Welche Positionen der Roten Hilfe teilte Eralp nicht mehr? Seit wann bestanden diese Differenzen? Und weshalb führten sie 2025 zum Austritt?
Darauf gibt die bislang öffentlich bekannte Erklärung keine konkrete Antwort.
Was der Verfassungsschutz über die Rote Hilfe schreibt
Beim Verein, um den es geht, handelt es sich nicht lediglich um irgendeine linke Rechtshilfeorganisation.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnete die Rote Hilfe im Bericht für 2024 mit rund 14.400 Mitgliedern und etwa 50 Ortsgruppen als die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Als primäres Betätigungsfeld nennt das Bundesamt die Unterstützung linksextremistischer Straftäter im Strafverfahren und während der Haft. Die Organisation leiste juristische und finanzielle Hilfe sowie politischen und sozialen Rückhalt.
Der Berliner Verfassungsschutz führte die Rote Hilfe 2024 mit rund 2.600 Personen als größte Gruppierung im linksextremistischen Spektrum der Stadt.
Die notwendige Trennlinie: Aus einer Mitgliedschaft allein folgt nicht, dass Eralp selbst extremistische Positionen vertreten oder Gewalt gebilligt hat. Genau diese individuelle Zuschreibung ist bislang nicht belegt.
Dass die Auseinandersetzung um die Organisation nicht historisch ist, zeigt ein Beispiel aus diesem Jahr. Nach der Verurteilung Daniela Klettes zu 13 Jahren Haft bezeichnete die Rote Hilfe das Verfahren im Mai 2026 als politischen „Schauprozess“ und das Urteil als „Gesinnungsjustiz“. Auch im Zusammenhang mit Verfahren aus dem sogenannten Antifa-Ost-Komplex betreibt die Organisation Solidaritätsarbeit.
Mitgliedschaft ist kein Beweis für Extremismus
Bei aller Schärfe muss diese Grenze stehen bleiben: Eralps Mitgliedschaft allein beweist nicht, dass sie selbst extremistische Positionen vertreten, Gewalt unterstützt oder konkrete Aktionen der Roten Hilfe gebilligt hat.
Auch der Berliner Verfassungsschutz hat in seinen Veröffentlichungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jedes Mitglied der Roten Hilfe selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nach den bislang veröffentlichten Angaben war Eralp passives Mitglied. Öffentlich bekannte Belege für eine Funktion innerhalb der Organisation liegen nicht vor.
Wer daraus die Behauptung macht, Eralp sei allein wegen der Mitgliedschaft selbst Linksextremistin, geht über das hinaus, was belegt ist.
Das ändert jedoch nichts an einer anderen Tatsache: Sie gehörte über Jahre einer Organisation an, die von den zuständigen Sicherheitsbehörden dem Linksextremismus zugerechnet wird.
Beides kann gleichzeitig wahr sein.
Wählbar bleibt sie trotzdem
Auch rechtlich ist die Lage weniger spektakulär, als manche Beiträge in sozialen Netzwerken suggerieren. Die Rote Hilfe ist nicht verboten. Aus einer früheren Mitgliedschaft allein folgt keine automatische Sperre für das Amt der Regierungschefin.
Und Eralp ist bislang nicht Regierende Bürgermeisterin. Am 20. September wurde das Abgeordnetenhaus gewählt. Nach Artikel 56 der Berliner Verfassung wählt das Parlament den Regierenden Bürgermeister. Eralp muss also erst eine parlamentarische Mehrheit erreichen.
Damit ist die formale Seite vergleichsweise klar.
Die politische Erklärung ist es nicht.
Bekannt war die Mitgliedschaft. Offen bleibt der Austrittsgrund.
Dass Eralp ihre Mitgliedschaft in Abgeordnetenhandbüchern angegeben hatte, spricht gegen die Erzählung einer heimlich verschwiegenen Vergangenheit.
Aber die Öffentlichkeit der Mitgliedschaft beantwortet nicht die Frage, weshalb sie beendet wurde.
Wer das Amt der Regierenden Bürgermeisterin anstrebt, bewirbt sich um eines der sichtbarsten politischen Ämter Deutschlands. Der Regierungschef vertritt Berlin nach außen, führt den Senat und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, die der Billigung des Abgeordnetenhauses bedürfen.
Dann ist die Frage nach einer jahrelangen Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation keine Nebensache.
Die Kandidatur ist zulässig. Eine aktive extremistische Tätigkeit Eralps ist damit nicht belegt.
Aber die bisherige Antwort auf den Austritt besteht weiterhin aus vier Worten:
„teilweise andere politische Ansichten“.
Welche genau?
Das ist die offene Stelle in Eralps Erklärung.
