Elif Eralp greift nach der Macht im Roten Rathaus. Am 19. September 2025 nominierte die Berliner Linke sie als Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Das ist ein ambitioniertes Angebot für eine Stadt, deren Verfassungsschutz die Rote Hilfe als größte linksextremistische Gruppierung mit rund 2.600 Personen führt. Genau jener Organisation gehörte Eralp bis in das Jahr 2025 an.
Diese Mitgliedschaft war keine verborgene Jugendsünde aus Hamburger Studientagen. Sie war dokumentierte, gedruckte Realität. In den Berliner Abgeordnetenhandbüchern der Jahre 2022 und 2023 führte Eralp die Rote Hilfe ganz ungeniert unter ihren offengelegten Mitgliedschaften auf. Das politische Berlin wusste es, die Partei wusste es. Eine Mitgliedschaft in einem Verein, den das Bundesamt für Verfassungsschutz als eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus einordnet. Das war in der Hauptstadt offenbar jahrelang nicht der geringste Hinderungsgrund für ein politisches Mandat.
Es geht hier nicht um einen harmlosen Rechtshilfeverein. Die Rote Hilfe leistet juristischen, finanziellen und politischen Rückhalt für linksextremistische Straftäter. Noch im Mai 2026 nannte die Organisation die Verurteilung von Daniela Klette zu 13 Jahren Haft einen politischen „Schauprozess“ und „Gesinnungsjustiz“. Jahrelang trug Eralp genau diese Struktur mit.
Dann kam das Jahr 2025. Das Jahr der Nominierung zur Spitzenkandidatin. Und wie durch ein politisches Wunder verschwand die Rote Hilfe in der Oktober-Ausgabe 2025 aus dem Abgeordnetenhandbuch. Der Austritt war erfolgt. Die offizielle Begründung der Berliner Linken zu diesem bemerkenswert getimten Sinneswandel umfasst exakt vier Worte: „teilweise andere politische Ansichten“.
Das ist keine Aufklärung, das ist Ausflucht in Behördenprosa. Welche Ansichten der Roten Hilfe trug Eralp all die Jahre mit? Und welche Positionen der extremistischen Gruppierung wurden ihr im Jahr 2025 ganz plötzlich zu radikal? Darauf liefert die Partei keine Antwort.
Wer nach Artikel 58 der Berliner Verfassung die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmen will, kann eine jahrelange Nähe zum organisierten Linksextremismus nicht mit einem unverbindlichen Halbsatz unter den Teppich kehren. Dass die Rote Hilfe ein Fall für den Verfassungsschutz ist, war auch 2022 und 2023 bekannt. Wenn die unüberbrückbaren „politischen Ansichten“ erst exakt in dem Moment auffallen, in dem das Amt der Regierenden Bürgermeisterin in Reichweite rückt, steht die Konsequenz nackt im Raum: Man distanziert sich nicht, weil man den Extremismus ablehnt. Man distanziert sich, weil er bei der Wahl stört.