Brake – Die endgültige Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt der Braker Zeitung vor. Auf 53 Seiten vergleicht die überörtliche Kommunalprüfung die Finanzlage und das Beteiligungsmanagement von zehn niedersächsischen Landkreisen. Neue Angaben des Landkreises Wesermarsch machen das finanzielle Risiko inzwischen konkreter.
Neue Zahlen verschärfen das Bild
Der Landkreis hat erstmals konkrete Beträge zur Nettoposition und zu den erwarteten Fehlbeträgen genannt. Ende 2024 betrug die Nettoposition nach dem beschlossenen Jahresabschluss noch 77.035.127,45 Euro. Nach aktueller Einschätzung des Landkreises könnte sie im Jahr 2029 vollständig aufgezehrt sein. Der Landesrechnungshof war auf Grundlage früherer Planungsdaten noch vom Jahr 2028 ausgegangen.
Der vorläufige Jahresfehlbetrag 2025 liegt bei 4.655.702 Euro. Für 2026 nennt der Landkreis einen Planfehlbetrag von 12.424.841 Euro, für 2027 weitere 17.574.850 Euro und für 2028 weitere 23.767.845 Euro. Zusammen ergeben diese Angaben ein Minus von 58.423.238 Euro. Der verlinkte Budgetbericht prognostiziert für 2026 allerdings bereits 13.625.800 Euro und damit rund 1,2 Millionen Euro mehr als den Haushaltsansatz.
Zum 30. April 2026 betrug der Darlehensbestand 119.262.874,12 Euro. Dabei handelte es sich um Investitionskredite. Liquiditätskredite waren zu diesem Stichtag nicht in Anspruch genommen. Eine negative Nettoposition ist damit noch nicht eingetreten. Nach den vorliegenden Zahlen erzielt der Landkreis jedoch keine Überschüsse, sondern verbraucht sein bilanzielles Finanzpolster.
Für die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes bestehen nach Auskunft des Landkreises keine Fristen. Die betroffenen Bereiche seien informiert und würden die Feststellungen künftig beachten. Konkrete Zeitpläne oder Kontrolltermine wurden nicht genannt.
Was der Landesrechnungshof festgestellt hat
Der Landesrechnungshof bewertete die mittelfristige Entwicklung auf Grundlage der damals vorliegenden Planung kritisch. Danach konnte die Nettoposition bis 2028 aufgezehrt sein. Gleichzeitig stellte die Prüfung fest, dass die Kassenaufsicht zwischen 2020 und 2024 keine eigene unvermutete Kassenprüfung durchführte.
Bis 2023 noch durchgehend ausgeglichene Ergebnisse
Der Blick auf die Vergangenheit fällt zunächst positiv aus. Die Wesermarsch gehörte neben Ammerland und der Grafschaft Bentheim zu den drei geprüften Landkreisen, bei denen die ordentlichen Erträge von 2020 bis 2023 in jedem Jahr die ordentlichen Aufwendungen deckten.
Auch bei den Liquiditätskrediten nennt der Landesrechnungshof eine günstige Entwicklung. Der Landkreis konnte diese Kredite im Prüfungszeitraum abbauen und die entsprechende Quote um bis zu 75 Prozent senken.
Aus seinen Beteiligungen erzielte der Landkreis im Vergleich besonders hohe Erträge. Der Bericht nennt durchschnittlich rund 10,2 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Wert beruhte vor allem auf Dividenden aus der Beteiligung am Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband.
Landkreis nennt nun 2029 statt 2028
Für die Jahre 2025 bis 2028 rechnet keiner der zehn geprüften Landkreise damit, seine ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge decken zu können. Als wesentliche Ursachen nennt der Prüfbericht steigende Personalkosten sowie wachsende Ausgaben für Sozial- und Jugendhilfe.
Für die Wesermarsch fällt die Entwicklung besonders ernst aus. Die Nettoposition beschreibt vereinfacht den Teil des Vermögens, der nach Abzug von Schulden und Rückstellungen verbleibt. Sie ist kein frei verfügbares Bankguthaben. Werden über mehrere Jahre Fehlbeträge erwirtschaftet, wird diese Position zunehmend aufgezehrt.
Rein rechnerisch verblieben nach den vom Landkreis genannten Fehlbeträgen Ende 2028 noch rund 18,6 Millionen Euro. Diese Rechnung ist eine redaktionelle Ableitung aus den übermittelten Zahlen. Die tatsächliche Nettoposition kann zusätzlich durch weitere Bilanzveränderungen beeinflusst werden. Der Landkreis selbst geht davon aus, dass die vollständige Aufzehrung im Jahr 2029 eintreten könnte.
Der Landkreis verwies außerdem auf ein öffentlich zugängliches Haushaltssicherungskonzept, das in der verlinkten Fassung noch als Entwurf gekennzeichnet ist. Darin werden die erwarteten Defizite für 2026 bis 2029 durch die vorgesehenen Maßnahmen von insgesamt 123,408 Millionen Euro auf 118,172 Millionen Euro reduziert. Die Entlastung beträgt damit rund 5,236 Millionen Euro. Die dort genannten Jahresergebnisse weichen allerdings deutlich von den aktuellen Haushaltszahlen ab. Die Braker Zeitung hat deshalb nach der endgültig beschlossenen Fassung und der aktuellen Wirkung der einzelnen Maßnahmen gefragt.
61,5 Millionen Euro investive Haushaltsreste
Der Landesrechnungshof beanstandet, dass mehrere Landkreise trotz vergleichsweise hoher Haushaltsreste weitere Mittel für Investitionen einplanten. Die Wesermarsch gehört zu dieser Gruppe. Empfohlen wird, ausstehende Investitionen stärker danach zu priorisieren, ob sie tatsächlich umgesetzt werden können.
Der vom Landkreis verlinkte Budgetbericht weist zum 30. April 2026 Ermächtigungsübertragungen beziehungsweise Haushaltsreste von 61.523.273,26 Euro aus. Das gesamte Investitionsbudget beträgt 85.056.773,26 Euro. Davon waren zu diesem Stichtag noch 53.622.320,89 Euro als verfügbares Budget ausgewiesen. Welche Zahl der Landkreis als aktuellen Bestand der investiven Haushaltsreste zugrunde legt und welche fünf Einzelmaßnahmen die höchsten noch nicht abgearbeiteten Beträge aufweisen, beantwortete er nicht direkt.
119 Millionen Euro Investitionskredite
Der Darlehensbestand des Landkreises belief sich zum 30. April 2026 auf 119.262.874,12 Euro. Davon entfielen 118.314.974,12 Euro auf den Kreditmarkt und 947.900 Euro auf die Kreisschulbaukasse. Bei 88.769 Einwohnern entsprach dies laut Budgetbericht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.344 Euro.
Die genehmigte Kreditaufnahme für 2026 betrug 20.066.200 Euro. Hinzu kam ein Ermächtigungsrest aus dem Haushalt 2025 von 22.884.900 Euro. Diese Kreditermächtigungen waren zum Stichtag noch nicht ausgeschöpft. Die Zahlen zeigen deshalb sowohl den bereits bestehenden Darlehensbestand als auch den weiteren möglichen Finanzierungsrahmen.
Jahresabschlüsse nicht durchgehend fristgerecht
Nur die Landkreise Hameln-Pyrmont und Osnabrück stellten ihre Jahresabschlüsse für 2021 bis 2023 durchgehend innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres auf. Auch die Wesermarsch hielt diese Frist nicht in jedem Jahr ein.
Der Landesrechnungshof warnt, dass verspätete Jahresabschlüsse Politik und Verwaltung wichtige Entscheidungsgrundlagen nehmen. Bei der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und der Entlastung des Landrates gelang der Wesermarsch die fristgerechte Erledigung bis zum Jahresende innerhalb des betrachteten Zeitraums nur für 2023.
Nach aktueller Auskunft befindet sich der Jahresabschluss 2025 noch in Bearbeitung und soll dem Rechnungsprüfungsamt „zeitnah“ vorgelegt werden. Einen konkreten Termin für Vorlage, Prüfung und Beschlussfassung nannte der Landkreis nicht.
Fünf Jahre ohne Prüfung durch die Kassenaufsicht
Besonders deutlich fällt das Ergebnis zur Kassensicherheit aus. Von 2020 bis 2024 führte die Kassenaufsicht des Landkreises Wesermarsch in keinem Jahr eine eigene unvermutete Prüfung durch. Der Landesrechnungshof spricht in diesem Zusammenhang von einer regelmäßig risikobehafteten Kassensicherheit.
Davon zu unterscheiden sind die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Dieses prüfte 2020 sowie von 2022 bis 2024, nicht jedoch 2021. Nach Einschätzung des Landesrechnungshofes überwachte das Rechnungsprüfungsamt die Zahlungsabwicklung damit nicht ständig. Deshalb wären zusätzlich unvermutete Prüfungen durch die Kassenaufsicht erforderlich gewesen.
In seiner Stellungnahme erklärte der Landkreis, 2020 und 2021 seien Prüfungen wegen der Coronapandemie ausgefallen. Für die Folgejahre wurden unbesetzte Stellen, hoher Arbeitsanfall, die Umstellung auf SAP S/4HANA und noch abzuschließende Jahresabschlüsse angeführt. Für 2025 meldete der Landkreis erstmals wieder eine eigene unvermutete Kassenprüfung.
Welche konkreten Feststellungen diese Prüfung ergab, beantwortete der Landkreis weiterhin nicht. Den Anpassungsbedarf bei Dienstanweisungen führte er unter anderem auf organisatorische und technische Veränderungen beim elektronischen Zahlungsverkehr zurück. Dies seien „keine Mängel“ und genieße deshalb keine Priorität. Der Landesrechnungshof hatte dagegen festgestellt, dass keine der geprüften Dienstanweisungen sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllte.
Pflichtangaben in Beteiligungsberichten fehlten
Auch beim Beteiligungsmanagement sieht der Landesrechnungshof Verbesserungsbedarf. Nach Auskunft des Landkreises fehlten in einzelnen Beteiligungsberichten die namentliche Besetzung der Organe und eine Ausführung zu dem öffentlichen Zweck, den die jeweilige Gesellschaft erfüllt. Welche Berichtsjahre und Gesellschaften betroffen waren und ob die Berichte inzwischen vervollständigt wurden, blieb offen.
Hinzu kommt ein praktisches Informationsproblem: Das Beteiligungsmanagement erhielt bei der Hälfte der Gesellschaften Einladungen und Unterlagen zu Aufsichtsrats- oder Gesellschafterversammlungen erst nach den jeweiligen Sitzungen. Der Landkreis erklärte dazu, die zuständigen Organe hätten die Unterlagen rechtzeitig erhalten. Beim Beteiligungsmanagement seien sie jedoch teilweise später eingegangen. Die betroffenen Gesellschaften und die Anzahl der Fälle nannte der Landkreis nicht.
Beim Gesellschaftsvertrag der Verkehrsbetriebe Wesermarsch GmbH fehlte außerdem eine Regelung, die eine rechtzeitige Vorlage der Unterlagen für den konsolidierten Gesamtabschluss sicherstellt. Der Landesrechnungshof erwartet, dass eine solche Regelung bei der nächsten Änderung des Vertrages aufgenommen wird.
Beteiligungen werden nicht über verbindliche Ziele gesteuert
Der Landkreis Wesermarsch verfügte zwar über strategische Zielpapiere und ein unterjähriges Berichtswesen für den Kernhaushalt. Verbindliche strategische Vorgaben für die ausgegliederten Unternehmen, operative Zielvereinbarungen und ein Berichtswesen unter Einbeziehung der Beteiligungen stellte die Prüfung jedoch nicht fest.
Nur vier der zehn Landkreise hatten ihr Beteiligungsmanagement nach Einschätzung des Landesrechnungshofes bereits bedarfsgerecht organisiert. Die Wesermarsch gehörte nicht dazu. Empfohlen wird, das Beteiligungsmanagement stärker in die Steuerung der Gesellschaften einzubinden.
Keine Fristen für die Umsetzung
Der Landkreis nahm am 24. März 2026 schriftlich zum Entwurf des Berichts Stellung. Die endgültige Prüfungsmitteilung macht transparent, dass diese Stellungnahme ausschließlich in den Abschnitt zur Kassensicherheit eingearbeitet wurde. Zu den übrigen Punkten teilte der Landkreis allgemein mit, die weiteren Anmerkungen und Hinweise künftig zu beachten.
In seiner aktuellen Antwort erklärte der Landkreis nun, die wesentlichen Feststellungen grundsätzlich anzuerkennen. Welche Feststellungen abweichend bewertet oder nicht anerkannt werden, führte er nicht aus. Für die Umsetzung gebe es keine Fristen. Die betroffenen Bereiche seien informiert und würden die Feststellungen künftig beachten.
Zur politischen Behandlung verwies der Landkreis darauf, dass lediglich eine Mitteilungspflicht bestehe. Dieser sei in der Kreistagssitzung vom 29. Juni 2026 nachgekommen worden. Die Prüfungsmitteilung wurde anschließend vom 8. bis 16. Juli öffentlich ausgelegt. Ob darüber hinaus eine öffentliche Beratung der Maßnahmen und eine regelmäßige Kontrolle des Umsetzungsstandes vorgesehen sind, beantwortete der Landkreis nicht.
Abschließende Rückfragen bis 5. August
Der Landkreis verwies wegen der Komplexität des Haushaltsrechts und des Umfangs des ursprünglichen Fragenkatalogs erneut auf ein persönliches Gespräch. Verwendete Zitate könnten anschließend zur Freigabe vorgelegt werden. Die Anfrage vom 24. Juli war zu diesem Zeitpunkt bereits auf neun priorisierte Kernfragen begrenzt.
Die Braker Zeitung hält bei den noch offenen Beträgen, Stichtagen, Prüfungsfeststellungen, Zuständigkeiten und Fristen an einer schriftlichen Dokumentation fest. Eine spätere Freigabe einzelner Zitate würde nur ausgewählte Formulierungen bestätigen, nicht jedoch die Vollständigkeit der Sachangaben.
Am 30. Juli 2026 hat die Redaktion abschließende schriftliche Rückfragen übermittelt. Sie betreffen unter anderem die aktuelle Ergebnisprognose, die endgültige Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes, die investiven Haushaltsreste, die Kassenprüfung 2025, die betroffenen Beteiligungen und die öffentliche Kontrolle der Umsetzung. Die Antwortfrist endet am 5. August 2026. Dieser Artikel wird nach Eingang der Antwort oder nach Ablauf der Frist erneut aktualisiert.