Brake. 111.089,21 Euro kostete die ausgewertete Durchführung der Maßnahme „Mein perfektes Jahr!“ im Bereich des Jobcenters Wesermarsch. Das teilte das Jobcenter auf Anfrage der Braker Zeitung mit. 25 Teilnehmerinnen begannen die Maßnahme, 4 beendeten sie vorzeitig, 21 führten sie bis zum Ende durch.

Als Ergebnis nennt das Jobcenter 5 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, 1 Ausbildung, 2 Minijobs, 4 Folgeförderungen und 4 Fälle, in denen die Hilfebedürftigkeit beendet wurde. Ein neuer vollständiger Durchlauf mit maximal 12 Teilnehmerinnen und 17 Wochen Dauer wird mit rund 56.800 Euro ohne Abbrüche beziffert.

Was die Maßnahme leisten soll

Nach Angaben des Jobcenters richtet sich „Mein perfektes Jahr!“ an Frauen, die länger aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind oder noch nicht in das Erwerbsleben eingestiegen sind. Das Angebot solle niedrigschwellig ansetzen, Rahmenbedingungen in Familie und Alltag klären, berufliche Orientierung ermöglichen, Bewerbungsunterlagen erstellen, Bewerbungsprozesse üben und kurze Praktika einbeziehen.

Das Jobcenter betont, das Ziel bestehe nicht nur in Vermittlung in Beschäftigung. Es gehe auch um die Verringerung von Vermittlungshemmnissen. Diese würden im Fachverfahren VerBIS über Handlungsstrategien dokumentiert und bei Erledigung entsprechend markiert.

Die Kosten im Überblick

Die Gesamtkosten der ausgewerteten Maßnahme setzen sich nach Angaben des Jobcenters aus 108.863,81 Euro Maßnahmekosten, 2.070,40 Euro Fahrkosten und 155 Euro Betreuungskosten zusammen. Abgerechnet werde monatlich auf Grundlage taggenauer Anwesenheitslisten. Kosten entstünden nach Darstellung des Jobcenters ausschließlich bei Teilnahme.

MaßstabRechnungErgebnis
Kosten pro begonnener Teilnahme111.089,21 Euro / 25ca. 4.444 Euro
Kosten pro abgeschlossener Teilnahme111.089,21 Euro / 21ca. 5.290 Euro
Kosten pro sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung111.089,21 Euro / 5ca. 22.218 Euro
Kosten pro Beschäftigung oder Ausbildung111.089,21 Euro / 6ca. 18.515 Euro
Kosten pro beendeter Hilfebedürftigkeit111.089,21 Euro / 4ca. 27.772 Euro

Einordnung: Diese Rechnung ersetzt keine fachliche Wirkungsanalyse. Sie zeigt aber die Größenordnung der öffentlichen Mittel im Verhältnis zu den vom Jobcenter genannten Ergebnissen.

Beendete Hilfebedürftigkeit nicht oberste Priorität

Auf die Frage, ob bei erneuten Durchführungen berücksichtigt werde, wie viele Teilnehmerinnen nach sechs oder zwölf Monaten nicht mehr hilfebedürftig sind, verweist das Jobcenter auf das Ziel der jeweiligen Maßnahme. Im konkreten Fall sei die Beendigung der Hilfebedürftigkeit nicht die oberste Priorität. Maßgeblich seien positives Feedback der Teilnehmerinnen und der anschließende weitere Integrationsprozess.

Nach Darstellung des Jobcenters befanden sich die genannten Personen weiterhin in der jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Ausbildung oder im Minijob. Da die letzten Austritte am 11. April 2025 erfolgt seien, könne dies für die abgefragten Zeitpunkte nach drei, sechs und zwölf Monaten bejaht werden.

Landkreis verweist auf das Jobcenter

Der Landkreis Wesermarsch sieht die Effizienzbewertung solcher Maßnahmen vor allem beim Jobcenter. Auf Anfrage der Braker Zeitung verwies der Landkreis auf seine Rolle als kommunaler Träger, insbesondere bei kommunalen Eingliederungsleistungen, Kosten der Unterkunft sowie Bildung und Teilhabe. In der Trägerversammlung sei der Landkreis vertreten und stimme das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm mit ab.

Die Bewertung der Effizienz von Maßnahmen sei jedoch Aufgabe des Jobcenters. Zugleich teilte der Landkreis mit, dass kommunale Kosten während einer Maßnahmeteilnahme in gleicher Höhe weiter entstehen wie ohne Teilnahme.

BMAS: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben Maßstab

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfolgen Förderinstrumente im SGB II unterschiedliche Ansätze und richten sich an den individuellen Unterstützungsbedarfen der Leistungsberechtigten aus. Eine pauschale Gegenüberstellung einzelner Instrumente greife zu kurz.

Zugleich verwies eine Sprecherin des BMAS darauf, dass auch bei Maßnahmen, die nicht vorrangig auf unmittelbare Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zielen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 Bundeshaushaltsordnung gelten.

Bundesrechnungshof verweist auf Prüfrelevanz

Auch der Bundesrechnungshof verweist auf die grundsätzliche Prüfrelevanz solcher Maßnahmen. Auf Anfrage der Braker Zeitung teilte er mit, er beschäftige sich regelmäßig mit der Wirtschaftlichkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Dazu zählten auch Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.

Kosten, Integrationswirkung und statistische Entlastungswirkung waren nach Angaben des Bundesrechnungshofs in früheren Prüfungen bereits Teilaspekte. Für die Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientiere sich der Bundesrechnungshof ebenfalls an § 7 Bundeshaushaltsordnung.

Maßnahmeträger beantwortete Fragen nicht schriftlich

Die AußerGewöhnlich GmbH, die hinter „Mein perfektes Jahr!“ steht, wurde von der Braker Zeitung schriftlich um Stellungnahme gebeten. Geschäftsführerin Judith Langer bot ein persönliches Gespräch an. Eine schriftliche Beantwortung der übersandten konkreten Fragen zur Maßnahme lag der Redaktion bis Redaktionsschluss nicht vor.

Zu den gestellten Fragen gehörten unter anderem Zielsetzung, Inhalte, Qualifikation der eingesetzten Kräfte, Erfolgsmessung, Finanzierung und arbeitsmarktliche Wirkung der Maßnahme.

Fazit der Redaktion

„Mein perfektes Jahr!“ ist nach den vorliegenden Angaben nicht wirkungslos. Es gab Beschäftigungsaufnahmen, eine Ausbildung, Minijobs und beendete Hilfebedürftigkeit in einzelnen Fällen. Gleichzeitig ist die Maßnahme erklärungsbedürftig teuer.

Öffentlich bezahlte Maßnahmen dürfen nicht allein danach bewertet werden, ob Teilnehmerinnen anwesend sind. Entscheidend ist, ob aus Orientierung, Betreuung und Aktivierung tatsächlich dauerhafte Arbeitsmarktchancen entstehen. Das Jobcenter nennt Ergebnisse, der Landkreis verweist auf die Effizienzbewertung beim Jobcenter, BMAS und Bundesrechnungshof nennen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Maßstab. Genau daran muss sich eine Maßnahme für mehr als 111.000 Euro messen lassen.