Deutschland | 2027 kommt nicht mit einer einzigen großen Zahl. Es kommt in kleinen Beträgen, Prozentpunkten und gestrichenen Ansprüchen. Genau deshalb lohnt die Gegenrechnung.
Acht Euro mehr Kindergeld. 25 Euro Sofortzuschlag sollen wegfallen. Für Familien, die diesen Zuschlag erhalten, stehen damit zunächst 17 Euro weniger je Kind und Monat in der Rechnung. Bei einem Kind sind das 204 Euro im Jahr, bei zwei Kindern 408 Euro. Andere Änderungen sind da noch nicht eingerechnet.
Das ist die Logik dieses Artikels: Nicht jede Pressemitteilung einzeln betrachten, sondern fragen, was die verschiedenen Änderungen im selben Haushalt zusammen bewirken. Ein Plus bleibt ein Plus. Es wird nur nicht automatisch größer, weil es allein in einer Überschrift steht.
Mindestlohn: 70 Cent sind 5,60 Euro am Arbeitstag
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 verbindlich von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Das Plus beträgt 70 Cent beziehungsweise 5,04 Prozent.
Die Prozentzahl klingt ordentlich. Die Alltagsrechnung ist nüchterner: Nach acht bezahlten Arbeitsstunden stehen aus der Erhöhung 5,60 Euro brutto mehr auf der Lohnabrechnung. Ein 250-Gramm-Päckchen Deutsche Markenbutter im Preiseinstiegssegment kostete Ende September laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft 1,19 Euro. Ein Dönerteller beim Braker Pizza Service steht aktuell mit 12,90 Euro auf der Karte. Eine zusätzliche Mindestlohn-Stunde bezahlt damit nicht einmal das Päckchen Butter. Ein voller Acht-Stunden-Tag aus der Erhöhung deckt nicht einmal die Hälfte des Dönertellers. Und das ist noch die Bruttorechnung.
Bei 160 bezahlten Stunden im Monat ergeben die 70 Cent rechnerisch 112 Euro brutto mehr. Das ist reales zusätzliches Einkommen. Es ist aber eben die Summe von 70-Cent-Schritten, nicht ein zweiter kleiner Monatslohn. Was netto übrig bleibt, hängt von Steuern und Sozialabgaben ab.
Mit dem Mindestlohn steigt zugleich die dynamische Minijobgrenze. Sie erhöht sich 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat.
Familien: Acht Euro drauf, 25 Euro runter
Die Bundesregierung will das Kindergeld 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat anheben. Der Entwurf zur Einkommensteuerreform ist vom Kabinett beschlossen, das parlamentarische Verfahren aber noch nicht abgeschlossen.
Für Familien mit Kinderzuschlag läuft gleichzeitig eine Änderung in die andere Richtung: Der 25-Euro-Sofortzuschlag je Kind und Monat soll entfallen. Die Gegenrechnung steht bereits am Anfang dieses Artikels. Entscheidend ist hier der Rechtsstand: Beide Änderungen sind politisch konkret vorbereitet, aber am 30. September noch nicht endgültig Gesetz.
Wohngeld: Kein einzelnes Minus, sondern drei Stellschrauben
Beim Wohngeld steht nicht die eine Kürzungszahl im Raum. Der Regierungsentwurf greift an drei Stellen gleichzeitig ein: Die reguläre Fortschreibung 2027 soll ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden. Der Bundestag soll den Entwurf am 8. Oktober in erster Lesung beraten.
Die Bundesregierung nennt ausdrücklich auch die Konsolidierung des Haushalts als Ziel. Für Betroffene ist die Wirkung trotzdem nicht mit einem pauschalen Betrag zu beziffern, weil Miete, Einkommen und Haushaltsgröße in die Berechnung eingehen. Genau das macht die Änderung schwerer sichtbar: Das Minus steckt nicht in einer einzigen Zahl, sondern in der Formel.
Pflege: 131 Euro weg, halbes Budget zum Start, weniger Rentenbeiträge
Bei der Pflege reicht der Blick auf einen Beitragssatz nicht. Der Regierungsentwurf greift gleichzeitig bei Leistungen, Zugang, häuslicher Ersatzpflege, Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und Beiträgen ein.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat entfallen. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr für anerkannte Unterstützungsleistungen. Es handelt sich nicht um frei verfügbares Pflegegeld. Aber wer diese Leistung heute ausschöpft, hat genau diesen Erstattungsanspruch künftig nicht mehr.
Gleichzeitig soll der Zugang zu den ersten drei Pflegegraden schwieriger werden. Für Pflegegrad 1 wären künftig mindestens 15 statt 12,5 Punkte nötig, für Pflegegrad 2 30 statt 27 Punkte und für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte. Die Schwellen für Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 beziehungsweise 90 Punkten.
Der Jahreswechsel kann deshalb für neue Anträge wichtig werden. Nach § 142b des Regierungsentwurfs soll grundsätzlich das Recht gelten, das am Tag der Antragstellung gilt. Bei Wiederholungsbegutachtungen wäre dagegen der Tag der Begutachtung maßgeblich. Sollte der Entwurf so zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, würde ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 noch nach dem bisherigen Recht beurteilt.
Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist ein Bestandsschutz für den vorhandenen Pflegegrad vorgesehen. Dieser schützt die Einstufung, nicht automatisch jede bisherige Einzelleistung.
Dann kommt der Umbau der häuslichen Pflege. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll dieses Budget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte erhalten. Die Begründung lautet, dass in dieser Phase Pflegebegleitung, Beratung und der Aufbau einer stabilen Versorgung stärker greifen sollen. Für den Geldbeutel bleibt die Wirkung trotzdem schlicht: Zum Start steht zunächst nur die Hälfte des regulären Budgets zur Verfügung.
Auch bei der Verhinderungspflege wird umgebaut. Die Aussage, ab 2027 gebe es „keine Verhinderungspflege mehr“, ist zu grob. Die Ersatzpflege soll nicht abgeschafft werden. Stattdessen werden bisherige Einzelleistungen in neue Budgets gebündelt. Aus dem Entlastungsbudget soll bei Verhinderung der Pflegeperson weiterhin notwendige Ersatzpflege organisiert werden können; über das Sachleistungsbudget sollen ebenfalls Leistungen ambulanter Dienste möglich sein. Der Unterschied ist entscheidend: Die Hilfe bleibt möglich, aber sie wird Teil einer neuen Budgetlogik und konkurriert dort mit weiteren Verwendungszwecken.
Beim bisherigen Entlastungsbetrag muss außerdem sauber getrennt werden. In Pflegegrad 1 soll er wegfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll er dagegen im neuen Sozialraumbudget aufgehen. Dafür sind nach dem Entwurf 175 Euro monatlich vorgesehen, für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 300 Euro.
Pflegende Angehörige trifft noch ein anderer Hebel. Die Pflegeversicherung soll ihre Rentenversicherungsbeiträge künftig nur noch in Höhe von 70 Prozent der bisherigen Beträge zahlen. Bereits erworbene Rentenanwartschaften bleiben bestehen. Gekürzt wird die Bildung zukünftiger Ansprüche aus der Pflegetätigkeit. Bei der sogenannten Flexi-Rente sollen solche Beiträge außerdem nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.
Und auch der Kinderlosenzuschlag soll steigen. Hier muss die Zahl stimmen: Der aktuelle Entwurf sieht eine Erhöhung von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte vor, also um 0,1 Prozentpunkte. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen wären das rechnerisch drei Euro mehr im Monat, bei 4.000 Euro vier Euro. Die zuvor in diesem Artikel genannte Erhöhung auf 0,9 Prozentpunkte war falsch und ist korrigiert.
Steuern: Freibetrag rauf, Handwerkerbonus runter
Auch die Einkommensteuerreform besteht nicht nur aus Entlastung. Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro. Auch der Tarif soll verändert werden.
Im selben Paket wird aber eine bekannte Steuerermäßigung kleiner. Bei Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch 15 statt 20 Prozent berücksichtigt werden. Der maximale Steuerbonus soll von 1.200 auf 900 Euro sinken. Wer den bisherigen Höchstbetrag ausschöpft, könnte damit bis zu 300 Euro Steuerermäßigung im Jahr verlieren.
Das ist die Gegenrechnung in Reinform: An einer Stelle wird die Steuerbasis günstiger, an einer anderen Stelle wird eine Vergünstigung gekappt. Welche Seite im einzelnen Haushalt stärker wirkt, hängt von Einkommen und tatsächlichen Ausgaben ab.
Kurzarbeitergeld: Die maximale Schutzdauer halbiert sich
Bis Ende 2026 kann Kurzarbeitergeld unter den geltenden Voraussetzungen bis zu 24 Monate bezogen werden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Höchstdauer von zwölf Monaten.
Das betrifft nicht jeden Beschäftigten. Wer aber in einem Betrieb mit lang anhaltender Kurzarbeit steckt, sieht den Unterschied sofort: Aus maximal zwei Jahren wird maximal ein Jahr.
Unterhaltsvorschuss: Für zwei Jahrgänge droht nicht weniger, sondern null
Noch deutlich früher im Verfahren befindet sich die Reform des Unterhaltsvorschusses. Das Familienministerium bestätigte im Juli einen Vorschlag, den Anspruch künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen. Derzeit ist Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich.
Als geplanter Start wurde der 1. Januar 2027 genannt. Das Ministerium bezeichnete das Vorhaben selbst als noch in einem „relativ frühen Stadium“.
Sollte die Altersgrenze Gesetz werden, geht es für betroffene 16- und 17-Jährige nicht um fünf oder zehn Euro weniger. Dann würde der Anspruch vollständig entfallen. Wie viele Jugendliche konkret betroffen wären, konnte die Bundesregierung im Juli noch nicht beziffern.
Elterngeld: Die angekündigte Kürzung ist wieder offen
Beim Elterngeld zeigt sich, warum Entwurf und Gesetz nicht vermischt werden dürfen. Ein Ressortentwurf sah vor, die gemeinsame Bezugsdauer von 14 auf zwölf Basiselterngeldmonate zu verkürzen und die Aufteilung zwischen den Eltern zu verändern.
Am 30. September stellte Familienministerin Karin Prien diese Sparpläne erneut zur Diskussion. Sie zeigte sich offen dafür, die Bezugsdauer doch nicht zu verkürzen; auch die Aufteilung der Monate soll noch einmal geprüft werden.
Die Elterngeldkürzung ist damit weder beschlossen noch politisch abschließend entschieden.
Gesundheit: Aus fünf Euro werden 7,50
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Rechtsstand weiter. Der Bundestag hat beschlossen, die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge und -grenzen ab 2027 um 50 Prozent anzuheben. Das wird im Alltag sofort sichtbar: Aus fünf Euro werden 7,50 Euro, aus zehn Euro werden 15 Euro. Zugleich werden die Festzuschüsse beim Zahnersatz um zehn Prozent reduziert. Die Belastungsgrenzen und Härtefallregeln bleiben bestehen.
Die Braker Zeitung hat die Kassenreform und ihre Folgen für Versicherte bereits ausführlich dargestellt. Für diese Rechnung zählt nur eines: Wer betroffen ist, kann die höheren Zuzahlungen zusätzlich zu anderen Änderungen im selben Haushalt spüren.
2028: Die nächste Rechnung wartet bereits
Ab 2028 wird auch die bisherige beitragsfreie Familienversicherung für einen Teil der Ehe- und Lebenspartner verändert. Vorgesehen ist ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner.
Ausnahmen bleiben unter anderem für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, Menschen mit Pflegegrad 3 bis 5, bestimmte Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente und nicht erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert.
Für 2027 gehört das noch nicht in den Saldo. Für 2028 ist diese GKV-Belastung aber bereits gesetzlich angelegt.
Hinzu kommt ein zweiter Punkt aus der Pflegeversicherung. Der am 30. September vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sieht ab 2028 zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bestimmte mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vor. Anders als der GKV-Zuschlag ist diese Pflege-Regelung noch kein beschlossenes Gesetz.
Am Ende hat der Haushalt nur ein Konto
Nicht jede Änderung trifft jeden Menschen. Wer kein Wohngeld bezieht, spürt die Wohngeldformel nicht. Wer keinen Pflegegrad beantragt, trifft die neue Punkteschwelle nicht. Wer keine Medikamente braucht, zahlt keine Arzneimittelzuzahlung. Genau deshalb gibt es keine seriöse Einheitszahl für „den“ Haushalt.
Aber die Richtung der Rechnung lässt sich sauber zeigen. 70 Cent mehr Mindestlohn sind 5,60 Euro brutto pro Acht-Stunden-Tag. Acht Euro mehr Kindergeld stehen bei bestimmten Familien einem geplanten Wegfall von 25 Euro gegenüber. In der Pflege sollen 131 Euro Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen, neue Pflegegrade 2 und 3 zunächst nur das halbe Entlastungsbudget erhalten, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt und Beiträge erhöht werden. In der GKV steigen Zuzahlungen um 50 Prozent.
Pressemitteilungen trennen diese Themen nach Ressort, Gesetz und Termin. Der private Haushalt trennt sie nicht. Dort landen Lohn, Kindergeld, Pflegekosten, Zuzahlungen und Steuerwirkung auf derselben Rechnung.
Wer wissen will, was 2027 im Geldbeutel ankommt, darf deshalb nicht Ankündigungen addieren. Er muss Euro gegeneinander rechnen.
