Berlin - Das Wort klingt beruhigend: Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Rechnung dahinter ist weniger beruhigend. Ab Januar 2027 steigen gesetzliche Zuzahlungen für Versicherte in mehreren Bereichen um 50 Prozent. Beim Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse weniger. Ab 2028 müssen viele Versicherte zusätzlich für einen bislang beitragsfrei familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner zahlen.
Das ist kein Vorschlag mehr. Der Bundestag beschloss die Reform am 10. Juli 2026 mit 318 Ja-Stimmen gegen 284 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen; das Bundesgesundheitsministerium führt das Gesetz mit Stand 29. Juli 2026.
Die Bundesregierung will damit die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und stärkere Anstiege der Zusatzbeiträge verhindern. Für Versicherte zeigt sich ein Teil dieser Stabilisierung allerdings sehr konkret im Geldbeutel: Aus fünf Euro werden 7,50 Euro. Aus zehn Euro werden 15 Euro.
Medikamente: 7,50 statt 5 Euro, 15 statt 10 Euro
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung derzeit grundsätzlich zehn Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab 2027 liegen diese Grenzen bei 7,50 und 15 Euro.
Die Unter- und Obergrenze steigen damit jeweils um 50 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Erhöhung damit, dass die Zuzahlungen seit 2004 weitgehend unverändert geblieben seien, während Preise sowie Löhne und Gehälter deutlich gestiegen seien.
Die Rechnung: 5 Euro werden 7,50 Euro. 10 Euro werden 15 Euro. Die politischen Gründe kann man diskutieren; die beschlossene Erhöhung selbst ist eindeutig.
Hinzu kommt: Ab 2028 sollen die Zuzahlungsbeträge und -grenzen an die Entwicklung der Grundlohnrate gekoppelt werden. Damit ist nach der einmaligen Erhöhung ein Mechanismus vorgesehen, der die Beträge künftig regelmäßig anpasst.
Krankenhaus: Jeder zuzahlungspflichtige Tag kostet fünf Euro mehr
Für einen zuzahlungspflichtigen stationären Krankenhausaufenthalt werden bislang 10 Euro je Kalendertag fällig. Ab 2027 sind es 15 Euro. Wieder beträgt die Erhöhung 50 Prozent.
Zehn zuzahlungspflichtige Tage bedeuten damit künftig 150 statt 100 Euro. Bei 20 Tagen sind es 300 statt 200 Euro. Belastungsgrenzen und gesetzliche Befreiungen bleiben bestehen. Wer zahlen muss, zahlt pro berechnetem Tag künftig fünf Euro mehr.
Physiotherapie: Auch hier aus 10 Euro 15 Euro
Bei Heilmitteln wie Physiotherapie bleibt die Beteiligung von zehn Prozent an den Behandlungskosten bestehen. Zusätzlich wird bislang ein fester Betrag von 10 Euro je Verordnung erhoben. Ab 2027 sind es 15 Euro.
Auch dieser feste Betrag steigt damit um die Hälfte. Fünf Euro mehr klingen für eine einzelne Verordnung überschaubar. Wer regelmäßig Physiotherapie oder andere Heilmittel benötigt, zahlt die Differenz jedoch nicht einmal, sondern bei jeder entsprechenden Verordnung.
Zahnersatz: Die Kasse zahlt weniger, der Patient mehr
Beim Zahnersatz funktioniert die Mehrbelastung anders. Hier wird nicht einfach eine Zuzahlung angehoben. Stattdessen sinkt der reguläre Festzuschuss zur Regelversorgung von derzeit 60 auf 50 Prozent.
Für den Versicherten ohne Bonus bedeutet das umgekehrt: Bisher 40 Prozent Eigenanteil, künftig 50 Prozent.
Bei einer Regelversorgung im Wert von 1.000 Euro übernimmt die Kasse heute 600 Euro, der Patient 400 Euro. Ab 2027 übernimmt die Kasse 500 Euro, der Patient ebenfalls 500 Euro. Das sind 100 Euro mehr aus eigener Tasche. Bezogen auf den bisherigen Eigenanteil von 400 Euro steigt die Belastung in diesem Beispiel um 25 Prozent.
Auch die Bonusstufen werden abgesenkt. Nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge werden künftig 60 statt 70 Prozent übernommen, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Die Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen bleibt bestehen.
Die Richtung im Regelfall bleibt klar: Der Kassenzuschuss sinkt, der Eigenanteil steigt.
Familienversicherung: Aus kostenlos kann ein dreistelliger Monatsbetrag werden
Ab 2028 folgt ein weiterer Einschnitt. Für viele Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die bislang beitragsfrei familienversichert sind, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben.
Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Mitglieds. Bei 3.000 Euro sind das 75 Euro im Monat, bei 4.000 Euro 100 Euro und bei 5.000 Euro 125 Euro. Bei 4.000 Euro entstehen damit 1.200 Euro zusätzliche Kosten im Jahr.
Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Ausgenommen sind außerdem unter anderem Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, Ehe- und Lebenspartner mit Pflegegrad 3 bis 5, mit Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie weitere gesetzlich festgelegte Gruppen.
Für die übrigen Betroffenen ist die Veränderung trotzdem eindeutig: Eine bislang beitragsfreie Mitversicherung wird kostenpflichtig.
Gutverdiener: Auch auf einen größeren Teil des Gehalts werden Beiträge fällig
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird 2027 einmalig um 300 Euro im Monat zusätzlich zur regulären Anpassung angehoben. Dadurch wird bei entsprechend hohen Einkommen ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig.
Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die zusätzliche Belastung betroffener Arbeitnehmer durch diese Sonderanhebung auf bis zu rund 26 Euro im Monat.
Und gleichzeitig fehlen rund zwölf Milliarden Euro an anderer Stelle
Zur Finanzierungsdebatte gehört jedoch nicht nur die Ausgabenseite. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat auch untersucht, wie die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern finanziert werden.
Nach einem Gutachten lag die Unterdeckung 2022 bereits bei 9,2 Milliarden Euro. Die Kommission schätzt sie inzwischen auf rund 12 Milliarden Euro jährlich und empfiehlt, die vom Bund getragenen Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. Die mögliche Entlastung der GKV beziffert sie für 2027 ebenfalls auf rund zwölf Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Größenordnung von rund zwölf Milliarden Euro selbst öffentlich genannt und die Frage aufgeworfen, ob diese Kosten weiterhin teilweise von der Versichertengemeinschaft oder stärker aus Steuermitteln getragen werden sollten.
Das bedeutet nicht, dass diese Unterdeckung allein Ursache der jetzigen Zuzahlungserhöhungen wäre. Dafür gibt es keinen Beleg. Es zeigt aber: Die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung liegen nicht nur bei Patienten, Ärzten und Behandlungskosten. Auch auf der Einnahmeseite besteht nach Feststellung der Regierungskommission eine Milliardenlücke.
Die Regierung sagt: Versicherte tragen nicht die Hauptlast
Zur vollständigen Rechnung gehört die Position der Bundesregierung. Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass ein großer Teil der vorgesehenen Entlastung durch Begrenzungen der Ausgaben und Vergütungsanstiege bei Leistungserbringern erreicht werden soll. Ohne Reform, so die Regierungsrechnung, würden die Zusatzbeiträge deutlich stärker steigen.
Das ist die politische Begründung des Gesetzes. Gleichzeitig stehen die höheren direkten Zuzahlungen ab 2027 fest. Die angenommene Vermeidung noch höherer Zusatzbeiträge ist eine Prognose; 7,50 statt 5 Euro und 15 statt 10 Euro stehen dagegen in der gesetzlichen Neuregelung.
Stabiler Beitragssatz ist nicht dasselbe wie stabile Kosten
Aus Sicht der Braker Zeitung ist genau diese Unterscheidung entscheidend. Das erklärte Ziel der Reform ist die Stabilisierung der Beitragssätze. Für den einzelnen Versicherten bleiben seine eigenen Gesundheitskosten deshalb aber nicht stabil. Wer Medikamente benötigt, im Krankenhaus liegt, Heilmittel erhält oder Zahnersatz braucht, zahlt ab 2027 an mehreren Stellen mehr.
Diese konkrete Mehrbelastung darf in der Berichterstattung nicht hinter dem Wort „Stabilisierung“ verschwinden. Beitragssatzstabilität und Kostenstabilität für den einzelnen Versicherten sind zwei verschiedene Dinge.
Ebenso wäre es verkürzt, die Finanzprobleme der GKV auf eine einzige Ursache zu reduzieren. Die Bundesregierung verweist auf stark steigende Ausgaben. Ihre eigene Finanzkommission benennt zugleich eine geschätzte Unterdeckung von rund zwölf Milliarden Euro bei der staatlichen Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern. Beides gehört auf den Tisch.
Unser redaktioneller Maßstab ist deshalb: politische Begründungen nennen, Ausnahmen korrekt darstellen, aber die Rechnung nicht weichzeichnen. 50 Prozent höhere Zuzahlungsgrenzen bleiben 50 Prozent. Ein sinkender Zahnersatzzuschuss bedeutet einen höheren Eigenanteil. Und eine bislang beitragsfreie Mitversicherung, für die künftig ein Zuschlag anfällt, ist für die Betroffenen nicht mehr kostenlos.
Tacheles: Stabilisierung ist für Versicherte nicht kostenlos
Das Gesetz soll die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Es verspricht nicht, die finanzielle Belastung jedes Versicherten stabil zu halten.
Für Versicherte bedeutet die Reform ab 2027 ganz konkret: Medikamente: Zuzahlungsgrenzen plus 50 Prozent. Krankenhaus: 15 statt 10 Euro pro zuzahlungspflichtigem Tag. Physiotherapie: 15 statt 10 Euro je Verordnung. Zahnersatz: Die Kasse übernimmt regulär nur noch 50 statt 60 Prozent.
Ab 2028 kommt hinzu: Für viele bisher beitragsfrei familienversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ein zusätzlicher Beitrag fällig.
Man kann die politische Gewichtung dieser Maßnahmen unterschiedlich beurteilen. An der Rechnung ändert das nichts: Für Patienten und Versicherte steigen an mehreren Stellen die direkten Kosten.
