Wesermarsch/Brake - Seit dem 1. Januar 2025 sind der Polizei im Landkreis Wesermarsch insgesamt 24 Drohnensichtungen gemeldet worden. Sechs Meldungen entfielen nach Angaben der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch auf das Stadtgebiet Brake beziehungsweise den unmittelbar angrenzenden Stadtbereich.
Damit liegt erstmals eine konkrete Größenordnung für die laufende Recherche der Braker Zeitung vor. Entscheidend ist allerdings die Einordnung: 24 Meldungen bedeuten nicht 24 bestätigte unbekannte Drohnenflüge.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich zunächst um Feststellungen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung handelt. Nicht jede gemeldete Sichtung habe sich nachträglich zweifelsfrei als Drohne bestätigen lassen.
Nicht jede Sichtung war tatsächlich eine Drohne
In einzelnen Fällen stellte sich nach Angaben der Polizei heraus, dass andere Flugobjekte beobachtet worden waren. Bei weiteren Meldungen blieb offen, was genau wahrgenommen wurde. In anderen Fällen bestätigte sich dagegen ein Drohnenflug.
Darunter befanden sich auch berechtigte oder angemeldete Flüge. Als Beispiel nennt die Polizei Luftaufnahmen im Zusammenhang mit Immobilien. Auch Einsatzdrohnen von Polizei oder Feuerwehr können entsprechende Meldungen auslösen, etwa bei Vermisstensuchen oder besonderen Einsatzlagen.
Wie viele der 24 Meldungen tatsächlich als Drohnenflüge bestätigt wurden, nennt die Polizei nicht. Ebenso bleibt offen, in wie vielen Fällen zwar eine Drohne festgestellt, ihr Betreiber aber nicht ermittelt werden konnte.
Die belastbare Zahl lautet deshalb: 24 Meldungen in der Wesermarsch, davon sechs im Raum Brake. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass es 24 unbekannte oder unerlaubte Drohnenflüge gab.
Kritische Infrastruktur: Prüfung ja, Fallzahl nein
Die Braker Zeitung hatte außerdem nach Meldungen oder Ermittlungen im Umfeld kritischer Infrastruktur gefragt, etwa an Hafenanlagen, Brücken oder Energieanlagen. Eine konkrete Fallzahl nennt die Polizei hierzu nicht.
Drohnenflüge im Umfeld besonders sensibler Bereiche würden sorgfältig geprüft und bewertet. Für die Einordnung seien unter anderem Einsatzort, Flugverhalten, Flugdauer, Flughöhe und weitere Erkenntnisse maßgeblich. Eine Sichtung allein erlaube noch keine Aussage darüber, wer eine Drohne gesteuert habe, welchem Zweck der Flug diente oder ob tatsächlich eine Gefährdung bestand.
Konkrete Angaben zu besonders geschützten Einrichtungen und deren Sicherheitsmaßnahmen macht die Polizei aus einsatztaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht.
Auch mögliche Verstöße bleiben ohne Fallzahl
Keine konkrete Zahl nennt die Polizei auch bei der Frage, wie häufig seit Januar 2025 ein Verdacht auf unerlaubten oder sonst auffälligen Drohnenbetrieb bestand und wie viele Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren daraus hervorgingen.
Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte, werde jeweils geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt. Als mögliche Rechtsverstöße nennt die Polizei unter anderem Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensbereich, Verstöße gegen Flugbeschränkungen oder unzulässige Flughöhen.
Technische Verfahren bleiben unter Verschluss
Zu internen Meldewegen, technischen Systemen und konkreten Möglichkeiten zur Identifizierung eines Drohnenbetreibers macht die Polizei keine näheren Angaben. Auch Verfahren zur Feststellung der Herkunft einer Drohne würden aus einsatztaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht offengelegt.
Grundsätzlich werde nach einer Meldung geprüft, ob ein bekannter und berechtigter Flug vorliegt oder ob konkrete Anhaltspunkte für einen unerlaubten beziehungsweise auffälligen Betrieb bestehen.
Der Braker Hafen bleibt ein eigener Strang
Die Zahlen der Polizei sind von dem angekündigten regulären Drohnentest von Niedersachsen Ports im Seehafen Brake zu trennen. NPorts will von Oktober 2026 bis Oktober 2027 erproben, für welche Kontroll-, Vermessungs- und Sicherheitsaufgaben Drohnen im Hafen eingesetzt werden können.
Gerade deshalb bleibt die Frage relevant, wie genehmigte und bekannte Flüge im Hafenbetrieb von zunächst unbekannten Drohnen unterschieden werden. Die Braker Zeitung hat diese Recherche zum NPorts-Testbetrieb und den offenen Abstimmungsfragen separat dokumentiert.
Die Antwort der Polizei liefert dafür nun einen ersten belastbaren Zahlenrahmen. Sie lässt aber eine zentrale Frage offen: Wie viele der 24 gemeldeten Sichtungen tatsächlich unbekannte, auffällige oder unerlaubte Drohnenflüge waren, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht bestimmen.
