Deutschland. Am 18. September 2026 wurde der erste deutsche F-35A offiziell an die Bundeswehr übergeben. Insgesamt beschafft Deutschland 35 Maschinen. Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach bei der Übergabe in Fort Worth von einer „neuen Ära für die Luftwaffe“.
Die Bundeswehr beziffert das Beschaffungspaket inzwischen mit knapp zehn Milliarden Euro. Darin enthalten sind nicht nur die Flugzeuge, sondern auch Ersatzteile, Bewaffnung und Wartungsleistungen für fünf Jahre. Die F-35 soll den Tornado ersetzen und unter anderem die deutsche Rolle in der nuklearen Teilhabe der NATO übernehmen.
Der Kauf läuft über die US-Regierung
Deutschland beschafft die F-35 über das amerikanische Foreign Military Sales Program (FMS). Das ist kein gewöhnlicher Direktkauf beim Hersteller. Die US-Regierung tritt im Verfahren als Vertragspartner auf.
Die amerikanische Verkaufsfreigabe von 2022 nennt neben den 35 Flugzeugen ein umfangreiches Unterstützungspaket. Dazu gehören unter anderem klassifizierte Software, Softwareentwicklung und -integration, Unterstützung für elektronische Kampfführung und Reprogramming, Logistiksysteme, Kryptotechnik, Ersatz- und Reparaturteile sowie technische und logistische Dienstleistungen der US-Regierung und von Auftragnehmern.
Damit ist eine technische und logistische Verflechtung mit amerikanischen Stellen und Unternehmen dokumentiert. Daraus folgt aber noch nicht, dass Washington jeden einzelnen deutschen Einsatz freigeben muss.
Was die FMS-Regeln tatsächlich vorsehen
Die veröffentlichten Standardbedingungen des FMS-Systems sehen vor, dass gelieferte Rüstungsgüter nur für bestimmte autorisierte Zwecke genutzt werden. Genannt werden unter anderem legitime Selbstverteidigung sowie regionale oder kollektive Verteidigungsmaßnahmen. Für andere als die autorisierten Verwendungen ist nach diesen Standardbedingungen grundsätzlich die vorherige schriftliche Zustimmung der US-Regierung erforderlich. Zudem sind Kontrollen der Endverwendung vorgesehen.
Eine generelle Pflicht, jeden einzelnen deutschen F-35-Einsatz vorab von den USA genehmigen zu lassen, lässt sich daraus nicht ableiten.
n-tv formulierte am 18. September dennoch deutlich weiter. In einem Beitrag mit dem Titel „F-35 fliegen nur, wenn Amerikaner es nicht verbieten“ heißt es in der Beschreibung: „Denn die USA müssen deutsche Einsätze genehmigen.“ Auf welche konkrete Vertragsbestimmung sich diese Aussage für die deutschen F-35 stützt, ist dort nicht angegeben.
Die entscheidenden Fragen liegen nicht offen
Die Frage nach der deutschen Einsatzautonomie wurde bereits 2024 im Bundestag gestellt. Abgeordnete wollten unter anderem wissen, ob Deutschland Zugriff auf den vollständigen Quellcode erhält, welche Einsatzdaten an Stellen außerhalb Deutschlands übermittelt werden und ob Missionsplanung und Einsatz ohne Verbindung zu amerikanischen Systemen oder zum Hersteller möglich sind.
Außerdem wurde ausdrücklich gefragt, ob Deutschland über eine Fähigkeit zum eigenständigen Betrieb und Einsatz – eine sogenannte „sovereign operation capability“ – verfügen wird und ob die Bundeswehr die F-35 unabhängig betreiben, warten und einsetzen kann. Eine weitere Frage zielte auf mögliche „sovereign operational restrictions“.
Die Bundesregierung beantwortete diese Punkte nicht öffentlich. Die Antworten auf die Anfrage wurden mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Zur Begründung verwies die Bundesregierung unter anderem auf operationelle Planungen, Fähigkeiten, Missionsplanung, logistische Versorgung und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten.
Damit ist öffentlich dokumentiert, dass genau jene Einzelheiten, die eine belastbare Beurteilung der deutschen Einsatzautonomie ermöglichen würden, nicht vollständig offenliegen.
Kein belegter „Kill Switch“
Von einer technischen Fernabschaltung ist die Frage nach Abhängigkeiten zu trennen. Pistorius weist die Vorstellung eines amerikanischen „Kill Switch“ zurück. Auch aus den bislang öffentlich zugänglichen Unterlagen ergibt sich kein belastbarer Nachweis dafür, dass die USA deutsche F-35 per Fernbefehl abschalten könnten.
Gleichzeitig beschrieb Pistorius die politische Linie gegenüber den USA am 18. September selbst mit den Worten: „Wir wollen nicht unabhängig werden, wir wollen unabhängiger werden.“ Deutschland und die USA seien Alliierte; gemeinsame Entwicklung und Beschaffung gehörten weiterhin zur Strategie.
„Bis 2029 kriegstüchtig“
Der Zusammenhang ist auch deshalb relevant, weil Pistorius die militärische Zielsetzung der Bundesregierung bereits 2024 ausgesprochen deutlich formulierte. In der Regierungsbefragung im Bundestag sagte er: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“ Im selben Zusammenhang nannte er Personal, Material und Finanzen als zentrale Felder und forderte weitere erhebliche Investitionen in die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr.
Die F-35 gehört zu den größten Beschaffungsprojekten dieses Kurses. Gerade deshalb ist die Frage nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt keine Randfrage: Entscheidend ist, welche Fähigkeiten Deutschland selbst kontrolliert und welche dauerhaft von amerikanischer Software, Ersatzteilen, Dienstleistungen oder vertraglichen Zustimmungen abhängen.
Was belegt ist – und was nicht
Nicht belegt ist derzeit, dass die USA jeden einzelnen deutschen F-35-Einsatz genehmigen müssen. Ebenso wenig ist ein technischer Fernabschaltmechanismus öffentlich nachgewiesen.
Belegt ist dagegen, dass Deutschland die F-35 über das amerikanische FMS-System beschafft, dass das Paket umfangreiche US-Software-, Logistik- und Unterstützungsleistungen umfasst und dass die FMS-Standardbedingungen die Nutzung auf autorisierte Zwecke beschränken.
Belegt ist ebenfalls, dass konkrete parlamentarische Fragen zu Quellcode, Datenübermittlung, eigenständigem Betrieb und möglichen souveränen Einsatzbeschränkungen nicht öffentlich beantwortet wurden.
Die Braker Zeitung fragt nach
Die Braker Zeitung richtet deshalb Presseanfragen an das Bundesministerium der Verteidigung und an n-tv. Das Ministerium soll unter anderem erklären, für welche Einsatzarten gegebenenfalls eine amerikanische Zustimmung erforderlich ist, wie eigenständig Deutschland die Maschinen ohne fortlaufende US-Unterstützung betreiben kann und ob besondere Einsatzbeschränkungen bestehen.
n-tv soll darlegen, auf welche konkrete vertragliche, gesetzliche oder amtliche Grundlage der Sender die Aussage stützt, die USA müssten deutsche F-35-Einsätze genehmigen. Die Antworten werden nach Eingang in diesem Beitrag ergänzt.