WESERMARSCH. Es begann mit einer Behauptung, die sich als falsch herausstellte. Daraus ergab sich eine ganz andere Frage.
Die Kreistagsabgeordnete Uta Meiners hatte erklärt, die Arbeitsgruppe „Masterplan Gesundheitsversorgung 2040“ habe im Jahr 2025 „nicht ein einziges Mal getagt“. Im Kreistagsinformationssystem (KIS) fand sich tatsächlich kein Hinweis auf eine stattgefundene Sitzung. Lediglich ein Termin am 10. Juli 2025 war dort verzeichnet.
Die Braker Zeitung fragte beim Landkreis nach.
Die Antwort: Der Termin vom 10. Juli fand nicht statt. Dafür hatte es bereits am 20. März 2025 eine Videokonferenz der Arbeitsgruppe gegeben.
Der Landkreis bezeichnet diese Zusammenkunft inzwischen ausdrücklich als „reguläre Sitzung der AG“.
Sitzung zur Vorbereitung auf Ministertermin
Nach Angaben der Kreisverwaltung kam die Arbeitsgruppe am 20. März kurzfristig zusammen, um sich auf einen geplanten nichtöffentlichen Termin zum Klinikstandort Nordenham-Esenshamm und zur künftigen stationären Versorgung im Landkreis vorzubereiten. Anfang April sollte dazu ein Gespräch mit Minister Dr. Philippi stattfinden.
Die Sitzung dauerte nach dem inzwischen ergänzten KIS-Eintrag von 14.30 bis 15.45 Uhr.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe seien ordnungsgemäß eingeladen worden, teilte der Landkreis mit.
Auf weitere Nachfrage bestätigte die Kreisverwaltung auch: Für die Teilnahme wurde Sitzungsgeld gezahlt.
Ein Protokoll über die Beratungen existiert hingegen nicht.
Landkreis räumt fehlende Bereitstellung ein
Genau hier bekommt der Vorgang eine weitere Dimension.
Die im März 2025 geltende Geschäftsordnung des Kreistages enthält für Arbeitskreise und Arbeitsgruppen eine ausdrückliche Regelung. Nach § 24 Abs. 4 sind Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle allen Kreistagsabgeordneten vorrangig elektronisch oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen.
Doch der Termin vom 20. März war im KIS nicht entsprechend verfügbar.
Auf die konkrete Frage der Braker Zeitung, wie Einladung und Tagesordnung den übrigen Kreistagsabgeordneten zugänglich gemacht worden seien, erklärte der Landkreis:
Die Einladung gehe zunächst den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zu und werde darüber hinaus in der Regel über das KIS bereitgestellt. Dass dies im konkreten Fall offenbar nicht geschehen sei, bedauere man.
Einen anderen Weg, auf dem die Unterlagen vor der Sitzung allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt worden wären, nannte die Kreisverwaltung in ihrer Antwort nicht.
Stattdessen verwies sie darauf, dass sich Kreistagsabgeordnete bei einer verzögerten Bereitstellung an die Verwaltung oder an den Vertreter ihrer Fraktion wenden könnten.
Die Geschäftsordnung formuliert allerdings nicht, dass die Unterlagen auf Nachfrage erhältlich sein sollen. Sie bestimmt, dass sie den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung zu stellen sind.
Mehr als 16 Monate später taucht die Sitzung im KIS auf
Inzwischen ist der Termin öffentlich auffindbar.
Bei einer erneuten Kontrolle durch die Braker Zeitung am Nachmittag des 5. August 2026 führte das KIS für 2025 nun zwei Termine der Arbeitsgruppe auf: die ausgefallene Sitzung vom 10. Juli und die Videokonferenz vom 20. März.
Damit wird eine reguläre Sitzung mehr als 16 Monate nach ihrem tatsächlichen Termin nun auch im öffentlich zugänglichen Sitzungsverzeichnis angezeigt.
Der Landkreis hatte sich zuvor ausdrücklich für den Hinweis der Braker Zeitung auf den fehlenden Eintrag bedankt. Als mögliche Erklärung nannte die Verwaltung die Kurzfristigkeit der damaligen Sitzung.
Meiners lag falsch und stieß dennoch auf ein Problem
Damit lässt sich auch die ursprüngliche Aussage von Uta Meiners genauer einordnen.
Ihre Behauptung, die Arbeitsgruppe habe 2025 überhaupt nicht getagt, ist nach den inzwischen vorliegenden Angaben des Landkreises sachlich nicht richtig.
Meiners erklärte gegenüber der Braker Zeitung jedoch, der Termin vom 20. März sei ihr völlig unbekannt gewesen. Auch bei einer erneuten Prüfung des für Kreistagsabgeordnete zugänglichen Informationssystems habe sie zunächst keinen entsprechenden Hinweis gefunden.
Nachdem die Verwaltung den Termin nachträglich sichtbar machte, sah Meiners darin einen weiteren Hinweis auf aus ihrer Sicht bestehende Defizite bei Transparenz und Beteiligung.
Die Recherche zeigt damit eine ungewöhnliche Konstellation: Die ursprüngliche Aussage einer Kreistagsabgeordneten war falsch. Zugleich führte gerade deren Überprüfung zur Aufdeckung eines vom Landkreis inzwischen eingeräumten Versäumnisses.
Reguläre Sitzung, aber kein Protokoll
Offen bleibt eine zweite Frage.
Wenn es sich, wie der Landkreis nun ausdrücklich erklärt, um eine reguläre Sitzung der Arbeitsgruppe handelte: Warum existiert darüber kein Protokoll?
Die Antwort der Verwaltung ist eindeutig:
„Es besteht keine Protokollpflicht.“
Der Landkreis begründet diese Auffassung damit, dass Arbeitskreise und Arbeitsgruppen lediglich Beschlüsse der Entscheidungsorgane Kreistag und Kreisausschuss vorbereiteten. Eine gesetzliche Protokollpflicht kenne das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nach Auffassung der Verwaltung nur für den Kreistag.
Die Braker Zeitung hat daraufhin die vom Landkreis selbst übersandte und am 20. März 2025 geltende Geschäftsordnung geprüft.
Deren Wortlaut lässt zumindest Fragen offen.
§ 24 Abs. 1 bestimmt, dass für Geschäftsgang und Verfahren von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen die Vorschriften des ersten Abschnitts für den Kreistag entsprechend gelten.
Zu diesem ersten Abschnitt gehört § 17 mit der Überschrift „Protokoll“. Dort werden Verantwortlichkeit, Inhalt, Unterzeichnung und Bereitstellung eines Sitzungsprotokolls geregelt.
Und § 24 Abs. 4 spricht ausdrücklich von „Einladungen, Tagesordnungen und Protokollen“ für Arbeitskreis- und Arbeitsgruppensitzungen.
Der Landkreis bleibt dennoch bei seiner Auslegung, daraus lasse sich keine Pflicht zur Anfertigung eines Protokolls ableiten.
Noch ein Verweis auf § 71 NKomVG
Hinzu kommt ein weiterer Punkt.
Die auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichte Entschädigungssatzung enthält die Regelung:
„Für neu gebildete Arbeitsgruppen/Arbeitskreise gilt § 71 NKomVG.“
Nach derselben Regelung werden solche Arbeitsgruppen durch einen Beschluss des Kreisausschusses bestätigt.
§ 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes betrifft beratende Ausschüsse. Für deren Verfahren bestimmt § 72 wiederum, dass im Übrigen die Vorschriften für die Vertretung entsprechend gelten. § 68 NKomVG enthält die gesetzliche Regelung über Protokolle. Das NKomVG stellt das Land Niedersachsen als PDF bereit.
Ob und in welchem Umfang diese Regelungen auf die konkrete Arbeitsgruppe „Masterplan Gesundheitsversorgung 2040“ anzuwenden sind, lässt sich aus den bisher vorliegenden Antworten nicht abschließend feststellen.
Auf die Bitte der Braker Zeitung nach der konkreten Rechtsgrundlage für den Status der Arbeitsgruppe antwortete der Landkreis lediglich, der Kreistag habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, vorbereitende Arbeitsgruppen einzurichten.
Eine Rechtswidrigkeit der unterbliebenen Protokollierung lässt sich daraus derzeit nicht belastbar ableiten.
Fest steht aber: Die vom Landkreis selbst vertretene Aussage, eine Protokollpflicht bestehe nicht, ist eine rechtliche Bewertung der Kreisverwaltung. Die Recherche hat diese Rechtsfrage nicht abschließend geklärt.
Was von der Sitzung übrig bleibt
Damit ergibt sich für den 20. März 2025 inzwischen ein ungewöhnlich genaues und zugleich lückenhaftes Bild:
Die Sitzung fand statt. Sie war nach Angaben des Landkreises regulär. Die Mitglieder wurden eingeladen. Sitzungsgeld wurde gezahlt. Die Beratung diente der Vorbereitung eines wichtigen Termins zur künftigen Krankenhausversorgung in der Wesermarsch.
Im KIS war die Sitzung jedoch nicht entsprechend verfügbar.
Ein Protokoll über Inhalt und Ergebnis wurde nicht angefertigt.
Mehr als 16 Monate später ist der Termin nun im Sitzungsverzeichnis zu finden.
Fazit der Redaktion
Die Recherche begann mit der Überprüfung einer falschen Aussage. Sie endet vorerst mit einem vom Landkreis eingeräumten Versäumnis.
Entscheidend ist deshalb nicht mehr allein, ob die Arbeitsgruppe 2025 getagt hat. Das ist inzwischen geklärt: Sie hat.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie transparent ein politisches Beratungsgremium arbeitet, wenn eine reguläre und mit Sitzungsgeld vergütete Sitzung zu einem zentralen Thema der Gesundheitsversorgung nicht im Informationssystem bereitgestellt wird und anschließend auch kein Protokoll existiert.
Ob für diese Sitzung zwingend ein Protokoll hätte angefertigt werden müssen, bleibt rechtlich offen. Dass der Termin den übrigen Kreistagsabgeordneten nicht wie vorgesehen über das KIS zur Verfügung stand, räumt der Landkreis dagegen selbst ein.