Brake. Wo sollen Radfahrer in der Bahnhofstraße fahren, wenn sie Richtung Norden unterwegs sind? Diese Frage hatten Bürger an die Braker Zeitung herangetragen. Auf den ersten Blick wirkt die Situation für manche Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig: rechts ein Gehweg mit Beschilderung, daneben die Fahrbahn, dazu ein geklinkerter Streifen am Fahrbahnrand.
Die Braker Zeitung hat bei den zuständigen Stellen nachgefragt. Die Stadt Brake stellt klar: Als Verkehrsfläche für Radfahrer in Fahrtrichtung der Einbahnstraße, also Richtung Norden, ist die Fahrbahn vorgesehen. Der Gehweg mit Verkehrszeichen 239 ist Fußgängern vorbehalten.
Gehweg bleibt Gehweg
Eine Radwegbenutzungspflicht gibt es nach Angaben der Stadt in diesem Bereich nur entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung auf der westlichen Straßenseite. Dort gilt Verkehrszeichen 241. Wer in Richtung Norden fährt, soll nach Darstellung der Stadt also nicht den Gehweg nutzen, sondern die Fahrbahn.
Nach Angaben der Stadt befinden sich Radfahrer bereits ab der Breite Straße nach der Kreuzung Willy-Brandt-Straße auf der Fahrbahn, konkret auf dem geklinkerten Streifen. Deshalb finde an der späteren Stelle kein Wechsel vom Gehweg auf die Fahrbahn statt.
Kinder, ältere Menschen und unsichere Radfahrer
Für Kinder gelten die allgemeinen Regeln: Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres müssen den Gehweg mit dem Rad benutzen. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen den Gehweg benutzen.
Ältere Menschen oder unsichere Radfahrer können den Abschnitt nach Auskunft der Stadt als Fußgänger mit geschobenem Fahrrad auf dem östlichen oder westlichen Gehweg bewältigen oder räumlich umfahren.
Polizei kontrolliert besonders an der Unterführung
Auch die Polizei hat den Bereich im Blick. Frank-Andreas Jakobi, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes (ESD) im Polizeikommissariat (PK) Brake, bestätigte gegenüber der Braker Zeitung, dass im genannten Bereich verstärkt kontrolliert und bei Verstößen auch kostenpflichtig verwarnt wird. Ziel sei es, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verringern.
Im Fokus steht dabei vor allem das Durchfahren der Unterführung zur Innenstadt mit Fahrrädern und E-Scootern. Fahrräder und E-Scooter müssen in der Unterführung geschoben werden.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter und Elektro-Tretroller hat die Braker Zeitung in einer eigenen Übersicht zusammengefasst: E-Scooter in Brake: Diese Regeln gelten im Straßenverkehr.
Keine bekannten Unfälle, aber Hinweise auf Verunsicherung
Unfälle sind nach Angaben der Stadt weder der Stadt Brake noch der Polizei bekannt. Gleichzeitig liegen der Stadt vereinzelte Hinweise vor, dass Radfahrer sich von einzelnen Autofahrern verunsichert fühlen, wenn sie auf der Fahrbahn fahren.
Auch die Zuständigkeit ist geklärt. Für die bauliche Gestaltung und die Beschilderung ist die Stadt Brake zuständig. Der Landkreis Wesermarsch hatte zuvor mitgeteilt, dass ihm keine Beschwerden vorliegen und dass die Stadt Brake für Beschilderung und Ausgestaltung der Stadtstraßen zuständig sei.
Stadt kündigt zusätzliche Markierung an
Auf eine Rückfrage der Braker Zeitung kündigte die Stadt eine konkrete Zwischenmaßnahme an. Ohne den künftigen Planungen vorzugreifen, beabsichtige die Verwaltung, zusätzlich eine Strichmarkierung am rechten Fahrbahnrand aufzutragen. Dadurch solle der Fahrbahnverlauf für Verkehrsteilnehmer besser erkennbar werden und die Radverkehrsführung erleichtert werden.
Weitere kurzfristige Maßnahmen sind nach Angaben der Stadt vor dem Hintergrund des aktuell stattfindenden Planungswettbewerbs nicht geplant.
Größere Innenstadtplanung läuft
Die Bahnhofstraße ist im Abschnitt zwischen der Breite Straße und dem Bahnhofsgebäude Teil der Gebietskulisse Innenstadt. Die Stadt Brake wurde im Dezember 2023 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Im Zuge dieser Förderung soll auch die Verkehrsführung in der gesamten Innenstadt überdacht und später baulich verändert werden.
Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 soll dazu ein Planungswettbewerb mit interdisziplinären Teams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern stattfinden. Ergebnis soll ein Rahmenplan sein, der einen ersten Überblick über mögliche bauliche Maßnahmen an der Bahnhofstraße gibt. Auch der angrenzende Fußgängertrog soll in diesem Zusammenhang überplant werden.
Fazit der Redaktion
Die rechtliche Antwort der Stadt ist eindeutig: In Fahrtrichtung Norden gehört der Radverkehr auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Praktisch bleibt die Stelle trotzdem erklärungsbedürftig. Sonst gäbe es keine Bürgerhinweise und keine angekündigte zusätzliche Markierung.
Für geübte Radfahrer mag die Fahrbahnlösung nachvollziehbar sein. Für unsichere Radfahrer, ältere Menschen oder Familien bleibt die Antwort vorerst dünn: fahren, schieben oder umfahren. Die geplante Strichmarkierung ist keine große Lösung, aber immerhin ein konkreter Schritt, bis die Innenstadtplanung irgendwann baulich greift.