Bis zu einer Stunde zusätzliche Fahrzeit für einen Spezialistenbesuch. Auf dem Papier der Kassenärztlichen Vereinigung gilt dies als zumutbar, berechnet anhand öffentlicher Verkehrsmittel. Doch diese Logik ignoriert den Alltag von kranken oder mobilitätseingeschränkten Menschen in der Wesermarsch, für die ein mehrfacher Buswechsel keine Option ist.
Wer nicht selbst fahren kann, steigt ins Taxi. Dort schnappt die Kostenfalle zu.
Die Krankenkassen übernehmen Taxikosten zu ambulanten Behandlungen nur in streng definierten Ausnahmefällen. Ein bloßer Mangel an Nahverkehrsverbindungen oder ein von der 116117 auswärts vermittelter Termin rechtfertigen für sich genommen keine Erstattung. Was eine Fahrt über Kreisgrenzen hinaus bedeutet, schildert eine etwa 70-jährige Patientin aus der Wesermarsch: Sie berichtet von 200 Euro Taxikosten für einen Arzttermin in Oldenburg. Ob in ihrem individuellen Fall eine Kostenübernahme möglich gewesen wäre, ist offen. Der Vorgang zeigt jedoch das systematische Risiko: Die Rechnung landet zunächst beim Patienten.
Die Zuständigkeiten sind bequem verteilt: Die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt Termine, das Land plant Kliniken, die Krankenkassen verwalten Fahrkostenbudgets. Die Hürden der Patienten lassen sich jedoch nicht an Behörden delegieren. Eine Verordnung macht aus einem kranken Menschen keinen mobilen Fahrgast. Wer sich die Fahrt zum rechnerisch zumutbaren Arzttermin nicht leisten kann, wird de facto von der medizinischen Versorgung abgeschnitten.
Ein Arzttermin, den man nicht erreichen kann, existiert für den Patienten nicht. Die Regeln zur Facharztvermittlung definieren weite Fahrzeiten als zumutbar, ignorieren aber, wer am Ende die Rechnung für den Weg bezahlt. Wer die medizinische Versorgung in der Region als gesichert bezeichnet, darf nicht nur Praxisadressen verwalten. Er muss sich der harten Realität stellen, wie kranke Menschen diese Adressen überhaupt erreichen sollen.

