
Schluss mit der Pflichtverrentung: Bundesregierung kündigt Abschaffung zum 1. Januar 2027 an
Empfänger von Grundsicherungsgeld sollen ab 2027 nicht wieder zur vorzeitigen Altersrente verpflichtet werden können. Das BMAS bestätigt der Braker Zeitung die geplante dauerhafte Abschaffung; § 12a SGB II ist bislang noch nicht geändert.
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