Stand · 25. September 2026 · 16.24 Uhr

Die Befragung läuft

Der Versand an die 630 Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt in Etappen. Inzwischen liegen sieben dokumentierte Rückmeldungen vor: Sach- und Teilantworten, ein Zwischenbescheid, eine ausdrückliche Ablehnung einer Stellungnahme sowie eine Absage ohne Sachantwort aus Kapazitätsgründen.

630Abgeordnete insgesamt
7Rückmeldungen dokumentiert
4identische Fragen
29.09.Antwortfrist · 12.00 Uhr

Berlin. Deutschland soll nach den Worten von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bis 2029 „kriegstüchtig“ sein. In der Regierungsbefragung des Bundestages am 5. Juni 2024 nannte er Personal, Material und Finanzen als zentrale Bereiche und begründete das Ziel mit Abschreckung.

Beim Punkt Personal wird aus der sicherheitspolitischen Formel eine persönliche Frage: Wer würde im Spannungs- oder Verteidigungsfall tatsächlich Dienst leisten? Und welchen Maßstab legen diejenigen an sich selbst an, die im Bundestag über Wehr- und Verteidigungspolitik entscheiden?

Aus einer Frage in Kiew wurde eine Recherche in Berlin

Der Ausgangspunkt liegt in der Ukraine. Das Schweizer Nachrichtenportal 20 Minuten sprach zunächst mit zwei ukrainischen Soldaten, die ihre Einheiten unerlaubt verlassen hatten. Einer der Männer stellte die soziale Frage, warum aus seiner Sicht vor allem einfache und ärmere Menschen kämpften und wo die Kinder politischer und wirtschaftlicher Entscheidungsträger seien. 20 Minuten weist bei dieser Reportage ausdrücklich darauf hin, dass sich die individuellen Frontberichte der beiden Männer nicht vollständig unabhängig überprüfen ließen.

Reporterin Ann Guenter griff die Frage anschließend im Interview mit Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko auf. Klitschko erklärte zu seinen Kindern, sie hätten nie in der Ukraine gelebt, seien in den USA geboren worden und hätten in Europa oder Amerika studiert. Die Reporterin hakte weiter nach. Klitschko sagte schließlich, er kenne sowohl Geschäftsleute, deren Kinder an der Front kämpften, als auch Gegenbeispiele; verallgemeinern lasse sich das nicht.

Deutschland ist nicht die Ukraine. Die rechtliche, militärische und gesellschaftliche Lage ist eine andere. Die dahinterliegende Frage lässt sich dennoch auf die deutsche Debatte übertragen: Wenn persönliche Wehrbereitschaft von der Bevölkerung erwartet wird, gilt dieser Maßstab auch für politische Entscheidungsträger selbst?

Die Mandatsregel im Wehrpflichtgesetz

Der 21. Deutsche Bundestag umfasst 630 Mitglieder. Für die Recherche ist § 12 Absatz 3 Wehrpflichtgesetz relevant. Danach kann ein Wehrpflichtiger, der die Wahl in den Bundestag, einen Landtag oder das Europäische Parlament angenommen hat, für die Dauer des Mandats nur auf eigenen Antrag einberufen werden.

§ 48 Wehrpflichtgesetz regelt Besonderheiten für Bereitschaftsdienst sowie Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dort werden Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2, 4, 5 oder 7 ausdrücklich erfasst. Absatz 3, also die Mandatsregel, wird in dieser Aufzählung nicht genannt. Genau deshalb fragen wir die Abgeordneten, ob sie diese besondere Regel für richtig halten und ob im Spannungs- oder Verteidigungsfall grundsätzlich dieselben Einberufungsregeln gelten sollten wie für andere Wehrpflichtige.

Vier identische Fragen an 630 Abgeordnete

Jedes Mitglied des Bundestages erhält denselben Fragenkatalog:

  1. Würden Sie sich im Spannungs- oder Verteidigungsfall persönlich zum militärischen Dienst zur Verfügung stellen, sofern Sie gesundheitlich und altersmäßig dazu geeignet wären?
  2. Halten Sie es für richtig, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages nach § 12 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz während ihres Mandats nur auf eigenen Antrag einberufen werden können?
  3. Sollten für Bundestagsabgeordnete im Spannungs- oder Verteidigungsfall hinsichtlich einer Einberufung grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie für andere Wehrpflichtige?
  4. Soweit Sie persönlich eine höhere Wehr- und Verteidigungsbereitschaft der Bevölkerung für erforderlich halten: Würden Sie diesen Maßstab auch auf sich selbst und Ihr eigenes familiäres Umfeld anwenden?

Bei Frage vier bitten wir ausdrücklich nicht um private Angaben zu Familienangehörigen. Gefragt wird ausschließlich nach dem persönlichen politischen Maßstab.

Die ersten Rückmeldungen

Alexander Engelhard

Sachantwort

Der CDU/CSU-Abgeordnete beantwortete die Frage nach seiner persönlichen Dienstbereitschaft eindeutig:

„Ja, selbstverständlich würde ich unsere Heimat und unser Land verteidigen.“

Zur besonderen Stellung von Abgeordneten nach § 12 Absatz 3 erklärte er: „Naja, irgendwie muss sichergestellt werden, dass das Land legitimiert regiert werden kann.“ Auf die Frage nach grundsätzlich gleichen Einberufungsregeln verwies er auf diese Antwort.

Auch die Frage, ob der Maßstab einer höheren Wehr- und Verteidigungsbereitschaft für ihn selbst und sein familiäres Umfeld gelten solle, beantwortete Engelhard mit: „Diese Frage darf sich gar nicht stellen. Selbstverständlich.“

Dr. Inge Gräßle

Teilantwort

Die CDU/CSU-Abgeordnete erklärte zu ihrer persönlichen Dienstbereitschaft:

„Ich würde jeden Dienst akzeptieren, der von mir verlangt wird oder um den mich der Staat bittet, sei es im zivilen oder militärischen Bereich.“

Sie ergänzte, sie wolle sich selbst, Freiheit und Gemeinwesen verteidigen, jede Hilfestellung leisten und dafür auch aktiv werben. Die Fragen zur Mandatsregel nach § 12 Absatz 3 und zu grundsätzlich gleichen Einberufungsregeln beantwortete sie in dieser Rückmeldung nicht. Auch zum ausdrücklich angesprochenen familiären Umfeld erfolgte keine gesonderte Aussage.

Andreas Mayer

Sachantwort · Klärung angefragt

Der AfD-Abgeordnete beantwortete alle vier Fragen jeweils knapp mit „Ja“.

Damit bejaht er sowohl die bestehende Mandatsregel nach § 12 Absatz 3 Wehrpflichtgesetz als auch die Frage, ob für Bundestagsabgeordnete im Spannungs- oder Verteidigungsfall grundsätzlich dieselben Einberufungsregeln wie für andere Wehrpflichtige gelten sollten. Weil diese beiden Antworten unterschiedliche Regelungsrichtungen betreffen, hat die Braker Zeitung um eine kurze Präzisierung gebeten. Die Antworten zur eigenen Dienstbereitschaft und zum persönlichen beziehungsweise familiären Maßstab sind dagegen eindeutig mit „Ja“ erfolgt.

Ricarda Lang

Absage ohne Sachantwort

Das Bundestagsbüro teilte mit, die Anfrage müsse „aus Kapazitätsgründen“ abgesagt werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den vier Fragen erfolgte nicht.

Daniel Baldy

Keine Stellungnahme

Das Büro des Bundestagsabgeordneten teilte mit, Herr Baldy wolle sich zu dem Thema nicht äußern. Die vier Fragen blieben damit unbeantwortet.

Dr. Janosch Dahmen

Zwischenbescheid

Sein Büro bestätigte den Eingang der Anfrage und teilte mit, diese werde geprüft. Eine inhaltliche Rückmeldung wurde angekündigt. Eine Sachantwort liegt zum dokumentierten Stand noch nicht vor.

Anonymisierte Teilantwort

Zitat freigegeben

Ein Bundestagsabgeordneter hat eine wörtliche Veröffentlichung seiner Antwort ausdrücklich nur ohne Namensnennung freigegeben. Die Braker Zeitung nennt deshalb in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Zitat weder Namen noch Fraktion.

„Sobald also Pistorius, Merz, Hofreiter, Strack-Zimmermann und von der Leyen (die schon 2016 lächelnd für ihre vielen Kinder erklärt hat, keines davon ginge zur Bundeswehr) sich Ihnen gegenüber erklären und sich und ihre Kinder schon heute an die von ihnen selbst politisch geschaffene vorderste Frontlinie melden, werden sicher viele die Antworten auf Ihre Fragen neu überdenken.“

Der Abgeordnete hatte eine frühere Fassung nach eigener Quellenprüfung präzisiert. Nach einer weiteren Rückfrage bestätigte er außerdem die Kleinschreibung „ihre Kinder“ und die zeitliche Einordnung der genannten Interviewstelle in das Jahr 2016.

Redaktioneller Quellenhinweis: Der belegte Interviewausschnitt aus dem Jahr 2016 trägt die weitergehende Formulierung „keines davon ginge zur Bundeswehr“ so nicht. Von der Leyen erklärte dort sinngemäß, sollte eines ihrer Kinder zur Bundeswehr gehen und ein Auslandseinsatz notwendig werden, müsste es mitgehen. Auf die anschließende Frage, ob eines ihrer Kinder bei der Bundeswehr sei, antwortete sie mit „Nein“. Die weitergehende Formulierung im Zitat bleibt daher als Aussage des anonym zitierten Abgeordneten kenntlich.

Er verwies ergänzend auf Erich Maria Remarque. Die Braker Zeitung hat die Herkunft des dabei genannten Zitats geprüft: Es stammt aus einem Fernsehinterview Remarques mit Friedrich Luft aus dem Jahr 1963 und nicht aus dem Roman „Im Westen nichts Neues“.

So wird ausgewertet

Die Antworten werden nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Erfasst wird für jede der vier Fragen, ob eine klare Antwort, eine Teilantwort oder keine inhaltliche Antwort vorliegt. Zwischenbescheide und ausdrückliche Ablehnungen einer Stellungnahme werden gesondert kenntlich gemacht.

Keine Rangliste: Das Dossier bewertet die Abgeordneten nicht nach einem Punktesystem und erklärt keine Partei oder Person zum „Gewinner“. Dokumentiert wird, was auf dieselben Fragen geantwortet wird. Als „keine Antwort“ wird ein angeschriebener Abgeordneter erst nach Ablauf der gesetzten Frist geführt.

Die Antwortfrist endet am Dienstag, 29. September 2026, um 12.00 Uhr. Bis dahin werden weitere Versandetappen durchgeführt und eingehende Rückmeldungen fortlaufend ergänzt. Rückfragen zur Präzisierung einzelner Antworten werden ebenfalls dokumentiert.

Dieses Dossier wächst mit jeder Antwort

Die Recherche ist bewusst als laufendes Dossier angelegt. Neue Sachantworten werden mit Datum ergänzt. Ändert sich der Versandstand oder liegen weitere belastbare Rückmeldungen vor, wird der Stand-Kasten aktualisiert. Nach Ablauf der Frist folgt die Gesamtauswertung der Befragung.

Aus einer Frage in Kiew ist damit eine Recherche in Berlin geworden. Entscheidend ist nicht, welche Antwort wir erwarten, sondern welche Antworten die 630 Mitglieder des Deutschen Bundestages tatsächlich geben.