Brake - Die Ausgangslage formuliert die Stadt ungewöhnlich klar.
Leerstände hätten der Innenstadt zunehmend ihren Charme genommen. Fehlende Aufenthaltsqualität und Angebotsvielfalt führten dazu, dass die Fußgängerzone nur noch wenig besucht werde. Die Corona-Pandemie habe diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Nach Einschätzung der Stadt stehen damit Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit der Braker Innenstadt auf dem Spiel.
Das ist der Ausgangspunkt des Masterplans Innenstadt.
Nicht eine neue Sitzbank. Nicht ein neues Pflaster. Sondern ein über Jahre angelegter Umbauprozess.
46 Maßnahmen. Zehn bis zwölf Jahre.
Brake ist mit seiner Innenstadt Teil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“. Die grundlegende Erneuerung ist auf einen Zeitraum von voraussichtlich zehn bis zwölf Jahren angelegt.
Der Masterplan umfasst insgesamt 46 geplante Teilmaßnahmen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass nun 46 Baustellen gleichzeitig entstehen. Die Maßnahmen reichen von Planung und Organisation bis zur künftigen Gestaltung und Nutzung der Innenstadt.
46 Maßnahmen sind zunächst 46 Vorhaben. Entscheidend wird sein, was davon finanziert, beschlossen und am Ende tatsächlich gebaut oder umgesetzt wird.
Die ersten Strukturen stehen
Im November 2025 vergab die Stadt den Auftrag für die treuhänderische Sanierung an die BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen. Das Unternehmen begleitet die förderrechtliche Abwicklung der Gesamtmaßnahme.
Im Mai 2026 folgte der Auftrag für das Wettbewerbsmanagement. Die D&K drost consult GmbH aus Hamburg bereitet gemeinsam mit der Stadt den städtebaulichen Planungswettbewerb vor.
Dieser soll nach Angaben der Stadt Anfang 2027 durchgeführt werden.
Damit nähert sich das Projekt einem Punkt, an dem aus allgemeinen Zielen konkrete Entwürfe werden sollen.
281.000 Euro aus ersten Förderbescheiden
Auch erste Fördermittel sind bereits bewilligt.
Im Dezember 2023 erhielt Brake einen Aufnahmebescheid über 57.000 Euro. Ein weiterer Bescheid über 224.000 Euro folgte 2024.
Zusammen sind das 281.000 Euro.
Diese Summe ist nicht mit den Gesamtkosten des Masterplans gleichzusetzen. Sie beschreibt die bislang von der Stadt veröffentlichten Förderbescheide innerhalb eines Programms, das über viele Jahre laufen soll.
Geld auch für kleinere Projekte
Neben den großen Planungen gibt es inzwischen einen Verfügungsfonds.
Der Rat beschloss am 18. Juni 2026 die entsprechende Richtlinie. Gefördert werden können kleinere Projekte und Aktionen, die zur Entwicklung der Innenstadt beitragen. Dazu zählen unter anderem kleinere Investitionen, Honorare und Materialkosten.
Der Fonds soll ausdrücklich auch private Akteure und Bürger stärker an der Entwicklung des Zentrums beteiligen.
Damit muss nicht jede sichtbare Veränderung auf den großen städtebaulichen Wettbewerb warten.
Der Plan steht. Sichtbar werden muss er noch.
Brake hat inzwischen mehr als eine Absichtserklärung.
Es gibt 46 geplante Teilmaßnahmen.
Es gibt erste Förderbescheide.
Es gibt einen Sanierungsträger.
Es gibt ein Wettbewerbsmanagement.
Es gibt einen Verfügungsfonds.
Und Anfang 2027 soll der städtebauliche Wettbewerb folgen.
Was noch fehlt, ist das, woran die Menschen Stadtentwicklung am Ende messen:
sichtbare Veränderung.
Ein Masterplan kann Leerstände beschreiben. Er kann Plätze, Wege und Nutzungen neu denken. Er kann Fördergeld organisieren und Wettbewerbe anstoßen.
Ob daraus wieder mehr Leben in der Braker Innenstadt entsteht, entscheidet sich nicht im Konzeptpapier.
Es entscheidet sich auf der Straße.
