München - Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats München und zwei weitere Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I erhoben. Die Anklage wurde am 3. Juni 2026 eingereicht und am 10. Juni öffentlich bekanntgegeben.
Gegen die 36-jährige ehemalige Mitarbeiterin besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht der Bestechlichkeit in 85 Fällen, jeweils in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern. In 68 dieser Fälle kommt der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung hinzu.
Die genaue Identität der Frau ist der Braker Zeitung nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sie lediglich mit den Initialen „MF“.
Aufenthaltsdokumente trotz fehlender Voraussetzungen
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von einem Sachverhalt aus, der vor Gericht noch bewiesen werden muss. Danach sollen sich die drei Angeschuldigten zusammengeschlossen haben, um vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlungen einen rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
MF soll zwischen September 2024 und Mai 2025 in insgesamt 85 Fällen Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl ihr nach dem Anklagevorwurf bekannt gewesen sein soll, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.
Die Antragsteller sollen dafür jeweils Zuwendungen im mindestens fünfstelligen Bereich geleistet haben.
Ehemann soll gefälschte slowenische Titel beschafft haben
Mitangeklagt ist der 34-jährige Ehemann der ehemaligen Mitarbeiterin, den die Staatsanwaltschaft mit den Initialen „SF“ bezeichnet. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, für Antragsteller slowenische Aufenthaltstitel gefälscht oder entsprechende Fälschungen beschafft zu haben. Dadurch soll die Ausstellung der rechtswidrigen Dokumente erleichtert worden sein.
Außerdem soll SF Antragsteller kontaktiert, an seine Ehefrau vermittelt und Termine für die Abholung der Aufenthaltstitel mitgeteilt haben.
Ein weiterer, 31-jähriger Angeschuldigter wird von der Staatsanwaltschaft als „D“ bezeichnet. Er soll in einigen Fällen Antragsteller in den Räumen des KVR empfangen, vereinbarte Geldbeträge entgegengenommen und die Antragsteller anschließend zu MF gebracht haben.
100.000 Euro Bargeld, Gold und Silber
MF und SF befinden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Mitte Dezember 2025 in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung ihrer Privatwohnung im Oktober 2025 fanden Ermittler rund 100.000 Euro Bargeld, außerdem 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, im Rahmen einer Hauptverhandlung die Einziehung eines Betrages von 850.000 Euro gegen das Ehepaar zu beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine bereits gerichtlich festgestellte Bestechungssumme.
Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte
Bei Bekanntgabe der Anklage waren die Ermittlungen gegen fünf weitere Beschuldigte aus derselben mutmaßlichen Tätergruppe noch nicht abgeschlossen. Ihnen wird vorgeworfen, als Mitglieder der Gruppe oder als Vermittler zwischen Beteiligten und Antragstellern tätig gewesen zu sein.
Auch gegen sämtliche betroffenen vietnamesischen Antragsteller wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bereits die zweite Anklage im KVR-Komplex
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Verfahren ausdrücklich als zweite Anklage in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen Korruptionsvorwürfen gegen ehemalige Mitarbeiter des Münchner KVR.
In einem anderen Täterkomplex hatte das Landgericht München I am 29. Januar 2026 bereits zwei ehemalige KVR-Beschäftigte wegen Bestechlichkeit zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese beiden Urteile sind rechtskräftig.
Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Bestechung in sieben Fällen und Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil war bei Verkündung noch nicht rechtskräftig.
Stadt verweist auf eigene Kontrollen
Zur Einordnung gehört auch: Die Stadt München erklärte bereits im Oktober 2025, dass interne Kontrollen den Verdacht gegen die Mitarbeiterin mit ausgelöst hätten. Bei von der Innenrevision angeordneten Fallkontrollen seien zu Beginn des Jahres 2025 Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Parallel seien Hinweise über das elektronische Hinweissystem der städtischen Antikorruptionsstelle eingegangen.
Nach Darstellung der Stadt wurden die Ergebnisse anschließend gemeinsam mit der Antikorruptionsstelle bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Kontrollfrage bleibt
Dass interne Kontrollen den Fall schließlich aufdeckten, beantwortet jedoch noch nicht, wie es nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zuvor zu 85 Fällen kommen konnte.
Damit geht die Aufarbeitung über die strafrechtliche Verantwortung der einzelnen Angeschuldigten hinaus. Zu klären ist auch, welche Kontrollmechanismen während des mutmaßlichen Tatzeitraums griffen, welche nicht griffen und welche Konsequenzen die Stadt daraus gezogen hat.
Die Braker Zeitung wird dazu weitere Auskünfte einholen.
Für sämtliche Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
