Es sind nur einige Zahlen am Telefon. Am Ende fehlen fünf Sitze im Parlament.
Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September ist im Wahlkreis Spandau 1 ein Fehler aufgefallen, dessen Folgen weit über einen einzelnen Stimmbezirk hinausreichen. Zunächst war die CDU-Kandidatin Bettina Meißner als Siegerin des Wahlkreises geführt worden. Nach der Überprüfung und einer öffentlichen Nachzählung liegt nun AfD-Kandidat Tommy Tabor vorn.
Der entscheidende Befund dabei: Die Stimmen waren nach Angaben der Wahlleitung offenbar nicht falsch ausgezählt worden.
Das schriftlich festgehaltene Ergebnis des Wahlvorstands war korrekt. Falsch war die telefonisch übermittelte Schnellmeldung an das Bezirkswahlamt. Bei der regulären Kontrolle des vorläufigen Wahlergebnisses fiel auf, dass Schnellmeldung und Niederschrift voneinander abwichen. Daraufhin wurde öffentlich nachgezählt. Die Nachzählung bestätigte die schriftlichen Aufzeichnungen.
Damit wird aus einer vermeintlichen Auszählungspanne etwas anderes: ein Übermittlungsfehler mit parlamentarischen Folgen.
Aus 80 Stimmen Vorsprung werden 34 Stimmen Rückstand
Das vorläufig veröffentlichte Ergebnis führte Meißner mit 5.188 Erststimmen. Tabor wurden 5.108 Stimmen zugerechnet. Die CDU lag damit 80 Stimmen vorn.
Nach der Nachzählung ergibt sich ein anderes Bild: Tabor kommt auf 5.184 Stimmen, Meißner auf 5.150 Stimmen. Der AfD-Kandidat liegt damit 34 Stimmen vorn.
Die Rechnung zeigt die Dimension des Übermittlungsfehlers. Meißner stehen nun 38 Stimmen weniger zu Buche, Tabor 76 Stimmen mehr. Zusammen verschiebt sich der Abstand zwischen beiden Kandidaten um 114 Stimmen.
Nicht Tausende. Nicht Hunderte Wahlzettel. Eine Verschiebung um 114 Stimmen reicht, um den Sieger eines Wahlkreises zu wechseln.
Ein Direktmandat fällt: fünf Parlamentssitze verschwinden
Damit ist die Sache allerdings noch nicht beendet.
Weil die CDU ein Direktmandat verliert, reduziert sich die Zahl ihrer Überhangmandate. Überhangmandate werden durch zusätzliche Mandate für andere Parteien ausgeglichen. Fällt eines weg, muss deshalb die gesamte Sitzverteilung neu berechnet werden.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler geht nach dem derzeitigen Stand von 153 statt bisher 158 Sitzen im neuen Abgeordnetenhaus aus.
CDU, SPD und Grüne verlieren demnach jeweils einen Sitz. Die Linke verliert zwei Sitze. Die AfD bleibt insgesamt bei 29 Mandaten. Tabor erhält eines davon nun als Direktmandat statt über die Landesliste.
Vorläufige neue Sitzverteilung: Linke 45, CDU 33, AfD 29, Grüne 25, SPD 21. Insgesamt 153 Sitze statt der zunächst angenommenen 158.
Der Fehler verändert Zahlen, aber nicht jede politische Rechnung
Eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD hätte nach dem alten Stand 82 von 158 Sitzen gehabt. Für die absolute Mehrheit wären 80 erforderlich gewesen. Die Reserve betrug zwei Stimmen.
Nach der Korrektur kommen dieselben drei Parteien auf 79 von 153 Sitzen. Erforderlich sind nun 77. Die Reserve beträgt erneut zwei Stimmen.
Die drei Parteien verlieren also Mandate. Weil gleichzeitig das gesamte Parlament kleiner wird, wird ihre rechnerische Mehrheit dadurch nicht um drei Stimmen knapper.
Rot-Grün-Rot käme nach der neuen Berechnung auf 91 von 153 Mandaten und hätte weiterhin eine deutliche Mehrheit.
Berlin kontrolliert Berlin
Der Vorgang ist dennoch erheblich.
Bei einer Wahl entscheidet nicht nur die korrekte Auszählung. Entscheidend ist auch, dass das Ergebnis auf jedem weiteren Übertragungsweg korrekt bleibt. In Spandau war offenbar genau diese Kette unterbrochen: Das Wahllokal schrieb das eine Ergebnis nieder und meldete telefonisch ein anderes.
Das Kontrollsystem hat den Fehler anschließend gefunden. Auch das gehört zur vollständigen Geschichte.
Landeswahlleiter Bröchler spricht deshalb nicht von einem erneuten Wahlchaos, sondern von einem geordneten öffentlichen Kontrollprozess zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis. Dass der Fehler auffiel, wertet er als Beleg dafür, dass die Kontrollmechanismen funktionieren.
Das entlastet allerdings nicht den Fehler selbst.
Denn die Konsequenz zeigt, wie empfindlich das Wahlsystem an dieser Stelle ist: Eine falsch übermittelte Zahl in einem einzigen Wahllokal kann einen Wahlkreissieger austauschen, ein Überhangmandat beseitigen, weitere Ausgleichsmandate entfallen lassen und damit die Größe eines Landesparlaments verändern.
Noch ist das Ergebnis nicht endgültig
Die Zahlen sind weiterhin vorläufig.
Das endgültige Berliner Wahlergebnis soll der Landeswahlausschuss am 12. Oktober feststellen. Erst dann stehen Sitzverteilung und Mandate amtlich fest.
Bis dahin bleibt der bemerkenswerteste Satz dieser Wahl nicht, dass in Berlin 114 Stimmen falsch gezählt wurden.
Sie wurden nach bisherigem Erkenntnisstand richtig gezählt.
Sie wurden falsch weitergegeben.
