Wesermarsch – Die geplante Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches zwischen Jade-Wapeler Siel und Schweiburgermühle soll nach aktuellem Stand im Frühjahr 2027 beginnen und bis 2037 dauern. Für das rund 3,9 Kilometer lange Vorhaben werden derzeit insgesamt rund 37,7 Millionen Euro brutto veranschlagt. Diese Kalkulation basiert allerdings auf dem Preisniveau des Jahres 2026.

Im Beteiligungsverfahren haben nach Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, kurz NLWKN, 14 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Hinzu kommen eine inhaltsgleiche Einwendung mehrerer Privatpersonen sowie eine Stellungnahme einer Naturschutzvereinigung.

Auf Nachfrage der Braker Zeitung präzisierte der NLWKN inzwischen auch die Beteiligung der Privatpersonen. Demnach handelt es sich um eine einstellige Zahl von beteiligten Privatpersonen. Eine exakte Zahl nannte die Behörde nicht.

Naturschutz, Schwertransporte und Entwässerung im Fokus

Inhaltlich betreffen die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen unter anderem die naturschutzrechtliche Abarbeitung in den Antragsunterlagen. Weitere Schwerpunkte sind die Anforderungen an den Immissionsschutz und die Verkehrsabwicklung während der Bauzeit.

Dabei geht es insbesondere um Schwertransporte, die Belastung der Kreisstraße und den Anschluss des neuen Deiches an das bestehende Entwässerungssystem im Deichvorland. Zudem wird die Berücksichtigung des noch nicht umgesetzten Vorhabens zur ökologischen und hydraulischen Flächenaufwertung am Wapelersiel thematisiert.

Ob und in welchem Umfang daraus Änderungen oder weitere Prüfungen der bisherigen Planung entstehen, steht noch nicht fest. Nach Angaben des NLWKN fließen die Einwendungen, die derzeit laufende Erwiderung des Vorhabenträgers sowie Erkenntnisse aus einer gegebenenfalls erforderlichen Erörterung in die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ein.

37,7 Millionen Euro sind keine Kostenobergrenze bis 2037

Für das Gesamtvorhaben werden laut Kostenberechnung rund 32,5 Millionen Euro brutto angesetzt. Zusammen mit den Baunebenkosten ergibt sich für die vorgesehene elfjährige Bauzeit ein derzeitiger Gesamtbedarf von rund 37,7 Millionen Euro brutto.

Finanziert werden soll das Vorhaben nach aktuellem Stand vollständig über Küstenschutzmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK. Der Bund trägt dabei 60 Prozent, das Land Niedersachsen 40 Prozent.

Entscheidend ist eine weitere Klarstellung des NLWKN: Die Kalkulation wurde mit dem Preisniveau von 2026 vorgenommen. Die tatsächlichen Kosten hängen außerdem von den Ausschreibungen der vorgesehenen Bauleistungen ab.

Damit stellen die derzeit genannten 37,7 Millionen Euro keine festgeschriebene Kostenobergrenze bis zum Abschluss des Projekts im Jahr 2037 dar. Wie sich Baupreise und konkrete Vergabeergebnisse über die lange Bauzeit entwickeln, lässt sich derzeit nicht beziffern.

Baustart im Frühjahr 2027 vorgesehen

Nach dem Ende der Einwendungsfrist läuft zunächst das weitere Planfeststellungsverfahren. Eine gegebenenfalls erforderliche Erörterung kann nach Entscheidung der Planfeststellungsbehörde auch als Onlinekonsultation oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens rechnet der NLWKN nach eigener Einschätzung frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027. Anschließend sind noch vorbereitende Maßnahmen des Vorhabenträgers erforderlich, darunter Vergabeverfahren, Maßnahmen zur Vergrämung sowie Beweissicherungen.

Der Beginn der Bauarbeiten ist nach aktuellem Stand für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Da 2027 bereits als erstes Baujahr zählt, nennt der NLWKN nun 2037 als geplantes Bauende.

Was jetzt feststeht

Mit den ergänzenden Antworten ist der aktuelle Recherchestand deutlich konkreter: Das Vorhaben ist mit elf Jahren Bauzeit angesetzt, der Baustart ist für Frühjahr 2027 vorgesehen und das geplante Fertigstellungsjahr ist 2037. Die derzeit genannten 37,7 Millionen Euro beziehen sich auf das Preisniveau 2026 und können sich durch Ausschreibungen und die weitere Preisentwicklung verändern.

Offen bleibt dagegen, ob die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu Änderungen, zusätzlichen Prüfungen oder Auflagen führen. Das entscheidet sich erst im weiteren Planfeststellungsverfahren.