82,24 Milliarden Euro weist der Bundeshaushalt 2026 als Verteidigungsausgaben aus. Für den Zivil- und Bevölkerungsschutz des Bundes stehen in den daneben ausgewiesenen Haushaltskategorien 2,08 Milliarden Euro. Das Verhältnis: rund 39,5 zu eins.
Hinzu kommen 25,51 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Zusammen ergibt das rund 107,74 Milliarden Euro für Verteidigung und Bundeswehr-Sondervermögen. Die Zahlen beschreiben unterschiedliche Aufgaben und nicht sämtliche Leistungen für die zivile Sicherheit. Sie zeigen jedoch den erheblichen Unterschied der ausgewiesenen finanziellen Größenordnungen.
Bis zu 800.000 Soldaten. Milliarden für die Nordseeküste.
Der Operationsplan Deutschland bereitet die Versorgung und Verlegung alliierter Streitkräfte vor. Im Bündnisfall sollen innerhalb von sechs Monaten bis zu 800.000 Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland bewegt werden können. Dafür werden Häfen, Verkehrswege und Versorgungsstrukturen benötigt.
Für den „Deployment Hub“ in Bremen und Bremerhaven sind bis 2031 rund 1,35 Milliarden Euro aus Bundesmitteln vorgesehen. Bremen plant einen eigenen Beitrag von mehr als 212 Millionen Euro. Auch ein neuer Marinehafen in Emden ist vorgesehen. Das sind mehrjährige Vorhaben; diese Beträge dürfen nicht zusätzlich zum Verteidigungshaushalt 2026 addiert werden.
Im Braker Binnenhafen übte die Bundeswehr bereits 2022 beim Manöver „Starker Pegasus“ den Umschlag militärischer Fahrzeuge. Eine darüber hinausgehende konkrete Einplanung Brakes in den Operationsplan ist öffentlich nicht nachgewiesen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben teilte im Oktober mit, der Bundeswehr seien am Seehafen Brake keine Liegenschaften zur Nutzung überlassen worden.
579 öffentliche Schutzräume. Keiner einsatzbereit.
Bundesweit sind noch 579 öffentliche Schutzräume mit zusammen rund 478.000 Plätzen formal dem Zivilschutz gewidmet. Nach Angaben der Bundesregierung ist keine der Anlagen funktions- und einsatzbereit. Bund und Länder hatten 2007 beschlossen, das frühere Schutzbaukonzept aufzugeben.
In der Wesermarsch gab es nach Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nie öffentliche Schutzräume im Sinne des Zivilschutzrechts. Auch heute ist kein entsprechender öffentlicher Schutzplatz ausgewiesen. Das bedeutet nicht, dass es keine Keller oder anderen Gebäude mit einer gewissen Schutzwirkung gibt. Ein überprüfbares öffentliches Schutzraumangebot ist damit aber nicht vorhanden.
Zehn Milliarden angekündigt. Kein Schutzraumfahrplan für die Wesermarsch.
Mit dem „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ will die Bundesregierung bis 2029 insgesamt zehn Milliarden Euro investieren. Das Programm umfasst unter anderem Warnsysteme, Einsatzmittel, Versorgung und Infrastruktur. Ein fest zugewiesener Betrag für neue oder ertüchtigte öffentliche Schutzräume lässt sich daraus bislang nicht ableiten.
Das Bundesinnenministerium erklärt zur detaillierten Mittelverteilung: „Es liegen noch keine abschließenden Zahlen über die detaillierte Mittelverteilung vor.“ Auch Niedersachsen nennt bislang weder einen verbindlichen Fertigstellungstermin für das neue Schutzraumkonzept noch einen Beginn der örtlichen Erfassung geeigneter Zufluchtsräume.
Das Konzept soll unter anderem nutzbare Keller, Tiefgaragen und andere baulich geeignete Bereiche berücksichtigen. Ob solche Räume tatsächlich Schutz bieten, hängt jedoch von ihrer Bauweise, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit ab. Für die Wesermarsch liegt noch kein öffentlich überprüfbarer Bestand vor.
Das Katastrophenschutzzentrum in Brake löst die Schutzraumfrage nicht.
Seit Ende August verfügt der Landkreis über ein neues Katastrophenschutzzentrum in Brake. Es dient der Führung und Koordination von Einsätzen. Hinzu kommt eine mobile Sammelunterkunft für rund 140 Menschen. Beide Einrichtungen können im Katastrophenfall helfen; sie sind keine öffentlich ausgewiesenen Schutzräume gegen militärische Angriffe.
Auch die personelle Vorsorge bleibt anspruchsvoll: Der geplante Ausbau der Bundeswehrreserve könnte nach einer Warnung des Bundesrates Auswirkungen auf Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben. Militärische und zivile Einsatzfähigkeit müssen deshalb gemeinsam geplant werden.
Militärische Abschreckung und Zivilschutz sind keine Gegensätze. Der Staat plant die Verlegung Hunderttausender Soldaten und finanziert den Ausbau wichtiger Transportwege. Für öffentliche Zufluchtsorte in der Wesermarsch gibt es dagegen weder ausgewiesene Plätze noch einen verbindlichen örtlichen Zeitplan.
Eine Warnung ist noch kein Schutzplatz.




