BRAKE/NORDENHAM. Der Landkreis Wesermarsch wird weiterhin nicht vorab über Waffen- und Munitionstransporte aus dem Hafen Nordenham informiert. Pressesprecher Gunnar Meister bestätigt die Auskunft von 2023: „Die damalige Auskunft gilt weiterhin.“ Auch die Stadt Brake erhält nach Angaben von Bürgermeister Michael Kurz grundsätzlich keine Vorabinformationen über militärische Gefahrguttransporte auf der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet. Das sei nicht nötig, weil die Transporte dem Gefahrgutrecht unterliegen.

Besondere Einsatzpläne gibt es weder beim Landkreis noch bei der Stadt. Meister schreibt: „Es liegen keine Sonderpläne für militärische Transporte in der Wesermarsch vor.“ Kurz erklärt, die vorhandenen Alarm- und Einsatzplanungen deckten Gefahrgutunfälle aller Klassen ab und seien ausreichend. Solche Transporte umfassten in der Regel die Gefahrgutklasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände).

Seit 2022 keine gemeinsamen Übungen für dieses Szenario

Ob entsprechende Szenarien seit 2022 gemeinsam mit Landkreis, Bahn, Bundeswehr oder anderen Stellen geplant oder geübt wurden, beantwortet der Bürgermeister mit einem knappen „Nein“. Die Auskunft bezieht sich auf diese besonderen Szenarien; sie besagt nicht, dass es keine allgemeinen Gefahrgutübungen gab.

2016 kamen 620 Munitionscontainer per Schiff

Am 29. Oktober 2016 wurden im Hafen Nordenham nach Angaben der US Army mehr als 620 Container mit Munition für amerikanische Streitkräfte auf Güterzüge verladen. Ziel war das Miesau Army Depot in Rheinland-Pfalz. Quelle: US Army

Die DB-Strecke 1503 verbindet Nordenham über Brake mit Hude. Quelle: DB InfraGO Die Lieferung von 2016 belegt keinen heutigen Munitionsverkehr. Über aktuelle Transporthäufigkeiten liegen der Redaktion keine belastbaren Angaben vor.

Gefahrgutunfall: Wer informiert die Feuerwehr?

Bei einem Zwischenfall übernimmt die Feuerwehr laut Kurz die Gefahrenabwehr, etwa Brandbekämpfung und Menschenrettung. Die Bearbeitung von Unfällen im Bahnbereich liege grundsätzlich bei der Bundespolizei. Bei einer größeren Lage könne die Stadt ihren Gefahrenabwehrstab einberufen. Der Katastrophenschutzstab des Landkreises würde nach Meisters Auskunft erforderliche Maßnahmen mit den beteiligten Stellen koordinieren, auch in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Für Gefahrgutunfälle auf der Schiene sind Informationswege vorgesehen: Nach § 4 der Gefahrgutverordnung müssen bei entsprechend gefährlichen Ereignissen die zuständigen Behörden unverzüglich informiert werden. Der Notfallleitfaden der Deutschen Bahn von 2026 beschreibt, wie Feuerwehren Angaben zur Ladung über die Notfallleitstelle des Schienenwegbetreibers abrufen können.

Die entscheidende Frage ist damit nicht, ob es überhaupt Alarmwege gibt. Offen bleibt, wie die Stadt Brake die Eignung ihrer allgemeinen Planungen für einen Unfall mit militärischer Munition überprüft hat. Eine gemeinsame Planung oder Übung dieses besonderen Szenarios seit 2022 hat der Bürgermeister verneint.

Recherchegrundlage: US Army (2016), DB InfraGO, Kreistagsunterlagen (2023), schriftliche Antworten des Landkreises Wesermarsch und von Bürgermeister Michael Kurz (Oktober 2026), Gefahrgutverordnung § 4 und DB-Notfallleitfaden (2026).

Unterlagen oder Hinweise?

Informationen oder Dokumente zur militärischen Hafen- und Bahnlogistik können vertraulich an die Redaktion übermittelt werden.